Die Kriminalisierung und Verfolgung von RevolutionärInnen aus der Türkei und aus Kurdistan reißt nicht ab. Während in der BRD zahlreiche Terrorismusprozesse laufen, wurde nun Musa Aşoğlu von den deutschen Behörden festgenommen.
Am späten Abend des 02. Dezember wurde der 55 jährige Musa Aşoğlu gegen 22.30 Uhr gemeinsam mit einer weiteren Person vom Bundeskriminalamt im Hamburger Stadtteil St. Georg festgenommen. Die Festnahme erfolgte laut Angaben seines UnterstützerInnenkreises durch das MEK, die die Wohnungstür aufgerammt und anschließend die Festnahme durchgeführt hätten. Die Festgenommenen seien danach in ein Hamburger Polizeirevier gebracht worden. Die mit Musa Aşoğlu gemeinsam festgenommene Person sei nach drei Stunden gegen 01.30 Uhr freigelassen worden. Über den Verbleib von Musa Aşoğlu gäbe es bisher keine Informationen hieß es.
In der Erklärung der Bundesanwaltschaft vom 03. Dezember heißt es, dass Musa Aşoğlu verdächtigt sei, „als hochrangiger Führungsfuntionär der Rückfront der DHKP-C in Europa seit Inkrafttreten des Paragraphen 129b StGB am 30. August 2002 Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung DHKP-C gewesen zu sein (…)“. In diesem Rahmen wirft die Bundesanwaltschaft in ihrer Erklärung Musa Aşoğlu u.a. vor, DHKP-C-Funktionäre angeleitet und Aufgaben hinsichtlich finanzieller Belange innegehabt zu haben. Und laut dieser Erklärung sei Musa Aşoğlu am selben Tag, also am 03. Dezember, dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden.
Bereits 2014 stellte die USA in Wildwestmanier ein Kopfgeld in Höhe von jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu und zwei weitere Personen aus, denen Führungspositionen innerhalb der DHKP-C unterstellt werden. Die Liste an gesuchten Menschen, auf denen die USA ein Kopfgeld ausgesetzt, ist unter der Adresse www.rewardsforjustice.net im Internet einsehbar. Die USA geriet 2013 ins Visier der DHKP-C, die sich zu einem Sprengstoffanschlag auf die US-Botschaft in Ankara bekannt hatte.
Die türkische Anwaltskanzlei HHB (Rechtsbüro des Volkes) mit Sitz in Istanbul veröffentlichte am 04. Dezember eine Mitteilung, in der sie sich darüber beklagte, dass die deutsche Regierung keine Informationen darüber gäbe, wo sich ihr Klient Musa Aşoğlu derzeit befinde. In der Erklärung hieß es zudem: „(…) die USA hatte zuvor ein Kopfgeld auf unseren Klienten Musa Aşoğlu ausgesetzt. Plant die deutsche Regierung etwa, unseren Klienten unter Geheimhaltung an die USA auszuliefern? Das muss sofort offengelegt werden.“
Die BRD beweist mit diesem Vorgehen ein weiteres Mal, wie konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht und als Unterstützerin reaktionärer Machthaber verfolgt. Die bundesdeutsche Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Türkei weist eine lange Vergangenheit auf. Als wichtigste Waffenlieferantin und Wirtschaftspartnerin hat die BRD nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass die Türkei im Rahmen ihres dreckigen Krieges in den kurdischen Gebieten tausende Menschen ermorden und vertreiben konnte. Es ist auch nicht zu vergessen, dass es immer wieder mitunter die BRD gewesen ist, die den Machthabern in der Türkei politisch den Rücken gestärkt und somit die Herrschaftsverhältnisse dort stabilisiert hat. Allein aus diesem Grund sollte uns die hiesige Kriminalisierung und Verfolgung von Befreiungs- und Unabhängigkeitsbewegungen nicht überraschen.
Uns bleibt, zu revolutionärer Solidarität aufzurufen und sich dafür einzusetzen, dass wir bei der permanenten Verfolgung von RevolutionärInnen aus der Türkei und aus Kurdistan nicht tatenlos zusehen und die BRD in ihrem dreckigen Tun nicht frei walten lassen.