Verfahren gegen „Roter Aufbau Hamburg“ wegen Bildung einer “kriminellen Vereinigung” wurde am 25.10.23 eingestellt

Seit 2019 lief ein Verfahren gegen diese Gruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraph 129. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft entschieden doch keine Anklage zu erheben. Bis heute haben die Betroffenen keine Akteneinsicht erhalten.

Siehe auch Ausgabe 445: Interview mit dem Roten Aufbau