Am 23. Oktober wurde das Urteil der Anhörung vom 19. Oktober vor dem Strafvollzugsgericht in Rom verkündet: Der Antrag des anarchistischen Gefangenen Alfredo Cospito auf vorzeitige Aufhebung der Haftstrafe in 41-bis (1)wurde abgewiesen. Bei dieser Gelegenheit war trotz der Tatsache, dass einige sogenannte Anti-Terrorismus-Abteilungen positive Stellungnahmen zur Aufhebung der Haftmaßnahme in 41-bis abgaben, der politische Wille, Alfredo in diesem Haftregime zu behalten, ausschlaggebend.
(1) 41 bis bedeutet totale Kontaktsperre für Alfredo