Zu Folter und Haft – F Typ Gefängnisse – Widerstandsrecht

Anna Busl, Roland Meister

Im Verfahren wird seitens des Generalbundesanwalts und des Bundeskriminalamtes (BKA) immer wieder zur Untermauerung der Anklage auf sogenannte Erkenntnisse türkischer Sicherheitsbehörden Bezug genommen.

Dem ist die Verteidigung immer wieder deutlich entgegengetreten.

In einer Erklärung zur Vernehmung des BKA-Beamten Ciernioch, der am 14. Hauptverhandlungstag gestellt wurde, heißt es u.a.:

I.

Spätestens seit Beginn der 1980er Jahre bis heute wird in der Türkei durch Angehörige der türkischen Sicherheitskräfte systematisch Folter und unmenschliche Behandlung angewandt. Trotz des auch im Recht der Türkischen Republik bestehenden Folterverbots ordnen die Vorgesetzten der Täter derartige Handlungen an oder dulden sie, indem sie nichts in Richtung Bestrafung von unter ihrer Verantwortung begangenen Handlungen unternehmen und eine Wiederholung nicht verhindern. Daher herrscht in der Türkei noch immer eine weitgehende Straflosigkeit der Folter.

Nach Festnahmen findet oft Folter bereits auf Polizei- oder Gendarmeriestationen oder in den Gebäuden der Sondereinheiten der Geheimdienste statt, um Geständnisse zu erpressen und/oder den Widerstand der Gefangenen zu brechen.

Folter wird nicht nur gegen spätere Häftlinge ausgeübt, sondern auch gegen politisch Tätige und hier insbesondere Jugendliche sowie Journalisten. In den Gefängnissen kommt es immer noch zu Folter. Dabei ist die Willkür gegenüber politischen Gefangenen besonders groß.

1.

Nach Statistiken des Menschenrechtsvereins IHD gingen im Zeitraum

2000: 594;

2001: 862;

2002: 876;

2003: 1202;

2004: 1040;

2005: 825;

2006: 708;

2007: 678;

2008: 1546;

2009: 1835;

2010: 1349;

2011: 3.252;

2012: 506;

2013: 1383;

2014: 3400

Beschwerden über Folter bei ihm ein.

Zum Beweis dieser Tatsachen wird beantragt,

den Bericht des IHD zu verlesen.

Dieser ist als Anlage beigefügt (und ebenso zu finden unter: http://www.ihd.org.tr/images/pdf/IHD_1999_2010_karsilastirmali_bilanco.pdf )

2.

Das Ministerkomitee im Europarat hat für

2003: 2612 Beschwerden bezüglich 5588 Verdächtigen;

2004: 2413 Beschwerden bezüglich 5173 Verdächtigen;

2005: 1721 Beschwerden bezüglich 4277 Verdächtigen;

2006: 1965 Beschwerden gegenüber 44443 Verdächtigen

und bis September 2007 1421 Beschwerden bezüglich 3722 Verdächtigen

und weit mehr als 10.000 Folteropfer registriert

Zum Beweis dieser Tatsachen wird beantragt,

den Bericht des Ministerkomitee im Europarat zu verlesen.

Dieser ist als Anlage beigefügt (und ebenso zu finden unter: https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?p=&Ref=CM/ResDH(2008)69&Language=lanEnglish&Ver=original&Site=CM&BackColorInternet=9999CC&BackColorIntranet=FFBB55&BackColorLogged=FFAC75&direct=true)

3.

„Seit dem Ende der 2012 aufgenommenen Friedensverhandlungen im Sommer 2015 und noch einmal nach dem Putschversuch von 2016 haben die Menschenrechtsverletzungen – nach einer Zwischenphase mit einer positiven Entwicklung – wieder erheblich zugenommen. …

Amnesty International liegen zahlreiche glaubhafte Berichte über Folterungen in den kurdischen Gebieten vor – in Polizeistationen, in Gefängnissen und bei Festnahmen in Privatwohnungen. Diesen Vorwürfen wird von der Justiz in der Regel nicht nachgegangen, die Täter_innen müssen nicht mit Bestrafung rechnen. …

In den letzten sechs Jahren hat Amnesty International eine deutliche Verschlechterung der Menschenrechtslage in der Türkei festgestellt. Hervorzuhebende Entwicklungen sind massenhafte und willkürliche Verhaftungen von Oppositionspolitiker_innen und -unterstützer_innen, unbegründete Prozesse gegen Journalist_innen und Presseorgane, zunehmende Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz und die erhebliche Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit …

Die Gefängnisse sind aufgrund der Massenverhaftungen überfüllt, oft gibt es nicht einmal ausreichend Schlafplätze. Die Gefangenen klagen über katastrophale hygienische Verhältnisse und mangelnde medizinische Versorgung. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im April 2020 viele Gefangene vorzeitig entlassen – politische Gefangene wurden davon jedoch ausgenommen. Darüber hinaus sind Folterfälle und Misshandlungen sowohl in Polizeistationen als auch in Gefängnissen deutlich angestiegen.“

Zum Beweis der vorstehenden Tatsachen wird beantragt,

Herrn Markus N. Beeko, den Generalsekretär von Amnesty International Deutschland, Amnesty International Deutschland e. V., Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin

als Sachverständigen zu laden.

Sowie,

die Stellungnahme von Markus N. Beeko

https://www.bundestag.de/resource/blob/850452/a2f8828751632be4557ebb0f21d425bb/Stellungnahme-SV-Beeko-data.pdf, S. 10ff

zu verlesen.

II.

Isolationshaft und zielgerichtete Isolierung von Gefängnisinsassen, insbesondere von politischen Häftlingen gehört zu den bewusst und wissentlich angewandten Foltermethoden in der Türkei.

1.

Um dies umzusetzen, wurde u.a. ab 1989 begonnen, ein Typ Gefängnis speziell für politische Häftlinge zu errichten, das (später) unter dem Namen „Typ-F-Gefängnis“ bekannt wurde.

2.

Hinsichtlich der schädlichen, gesundheitsgefährdenden Wirkung des isolierten Eingesperrt-Seins, wie es bei einem Typ F Gefängnis der Fall ist, und welche Folgen dies für die Insassen hat, wird beantragt,

Herr Can Dündar, zu laden über correctiv.org, Zentrale Essen, Huyssenallee 11, 45128 Essen

als Zeugen zu vernehmen.

Herr Can Dündar war selbst von November 2015 bis Februar 2016 in Untersuchungshaft in der Strafvollzugsanstalt Silivri.

Dieser wird u.a. angeben:

„In der Isolierung lebte man wie ein Taucher unter der Glasglocke im schwarzen Ozean dieses Schweigens und wie ein Taucher sogar, der schon ahnt, dass das Seil nach der Außenwelt abgerissen ist und er nie zurückgeholt werden wird aus der lautlosen Tiefe. Es gab nichts zu tun, nichts zu hören, nichts zu sehen, überall und ununterbrochen war um einen das Nichts, die völlige raumlose und zeitlose Leere. (…)

Dieser eigentlich unbeschreibbare Zustand dauerte vier Monate. Nun – vier Monate, das schreibt sich leicht hin: just ein Dutzend Buchstaben! Das spricht sich leicht aus: vier Monate – vier Silben. (…) Aber niemand kann schildern, kann messen, kann veranschaulichen, nicht einem anderen, nicht sich selbst, wie lange eine Zeit im Raumlosen, im Zeitlosen währt, und keinem kann man erklären, wie es einen zerfrisst und zerstört, dieses Nichts und Nichts und Nichts um einen, dies immer nur Tisch und Bett und Waschschüssel und Tapete, und immer das Schweigen, immer derselbe Wärter, der, ohne einen anzusehen, das Essen hereinschiebt, immer dieselben Gedanken, die im Nichts um das eine kreisen, bis man irre wird.“

Diese Zeilen schrieb Stefan Zweig wenige Monate vor seinem Freitod 1942. Der NS-Kerker, von dem er in der Schachnovelle erzählt, ähnelt dem von Silivri von 2015. Die Repression ist die gleiche, die Isolierung ist die gleiche. Der Gefangene in der Schachnovelle entdeckte, als er zum Verhör gebracht wurde, im Mantel eines Gestapo-Mannes ein Buch, ihm zitterten die Knie, die Hände eiskalt, stahl er es und trug es unter dem Hosenbund verborgen in seine Zelle. Das Buch entpuppte sich als Schachrepetitorium. Der Häftling klammerte sich an dieses Buch, das ihn aus seiner Hölle rettete, und wurde zu einem Schachmeister. Die Erzählung, die als Zweigs Abschiedsbrief gelten darf, leistete mir in Silivri eine Nacht lang Gesellschaft. Als die Aufsicht zum abendlichen Appell kam, glaubte sie mich in der Zelle, dabei spielte ich just in dem Augenblick Schach auf einem Dampfer mit Kurs auf Buenos Aires.

Mit Beginn des 21. Jahrhunderts endeten die Geschichten aus dem Kittchen, die Lieder von Wärtern, die Bilder vom gemeinsamen Hofgang. Der Staat steckte den ihm ausgelieferten Häftling in Isolationshaft im F-Typ-Gefängnis und machte die Bestrafung zur Tortur. Hinter dicken Mauern wurden Zellen aus Beton errichtet, Kontakte zwischen den Gefangenen unterbunden. Jetzt sind die Gebäude modern, die Wärter schick, aus dem Hahn fließt warmes Wasser. Die Kälte macht nicht mehr frieren, das Essen kommt abgepackt. Kontakt zu Menschen aber ist untersagt. Brot wird durch eine Klappe in der Tür gereicht, ein Wortwechsel mit dem „Vollzugsbeamten“ aber ist verboten. Wirst du in den Besucherraum geführt, hält man die anderen Gefangenen zurück, zufällige Begegnungen sind verboten. Beim Besuch trennt dich eine dicke Glasscheibe von deinen Lieben. Freunde und Verwandte sind beieinander, doch Berührung ist verboten. Falls dein Besucher Frühlingszwiebeln mitbringt, bekommst du sie nicht; sie mit hineinzunehmen, ist verboten. Wird der Kohlenbunker geleert, bekommst du nichts davon mit; was hinter der Mauer liegt, ist verboten. In der Kantine werden Bälle verkauft, aber du kannst höchstens gegen die Wand spielen; Teams zu bilden, ist verboten. Ob du einen Roman schreiben willst, Lyrik oder eine Verteidigungsrede, die Schreibmaschine, die in den 1940ern Nâzım Hikmet, 1971 Deniz Gezmiş und 1981 Ecevit zugestanden worden war, ist dir in den 2000ern verboten.

Das Fenster ist heute doppelt verglast, aber du bist rund um die Uhr bewacht, Vorhänge sind verboten. Du hast einen „Garten“ für dich, doch ohne Blumen, denn Erde ist verboten. Man wartet darauf, dass du wie ein in ein Goldfischglas gesperrter Ozeanfisch um dich selbst kreist und am Rauch deiner Gedanken erstickst. Isolation zielt darauf ab, dich zu „bessern“ und in die Knie zu zwingen, indem sie dich mit dir selbst allein lassen. Die Staatsräson des 21. Jahrhunderts hat das fruchtbare Gefängnis der vorangegangenen Epoche durch Sarkophage aus Beton ersetzt und nicht nur eine Tradition ausradiert, sondern auch seine Kunst, seine Poesie, seine Literatur, seine Malerei, seine Lieder.

Abzusehen ist, dass die Gefängnisliteratur der neuen Ära sich hauptsächlich als Prosa eines inneren Monologs, einer Abrechnung mit sich selbst darstellen wird. Zweck des Ganzen ist: In der Einsamkeit im Gefängnis erwartet dich ein Guerillakrieg. Du bist dein einziger Bundesgenosse…“

Es wird weiterhin beantragt,

Frau Asli Erdogan, zu laden über Frankfurter Rundschau GmbH, Hedderichstraße 49, 60594 Frankfurt am Main

als Zeugin zu vernehmen.

Frau Asli Erdogan war von August bis Dezember 2016 im Bakirköy-Gefängnis inhaftiert.

Sie wird u.a. ausführen:

„Ein halbes Jahr war ich eingesperrt. Und auch ich saß in Isolationshaft. Isolation ist Folter. Bevor man es nicht selbst erlebt hat, ist das nicht zu verstehen. … Es ist erschreckend, wie schnell man bereits nach wenigen Tagen allein in einer Zelle abbaut. Die Augen werden schlecht. Die Sprache ist stark eingeschränkt. Die Muskeln bilden sich zurück. Alles in dir vertrocknet. So wird deine Persönlichkeit nach und nach gebrochen. Ich habe acht Tage in Isolationshaft erlebt, die waren schlimmer als all die anderen Monate im Gefängnis.“

Es wird weiterhin beantragt,

den Film “Typ F – Der Film” von Vedat Özdemir, Sirri Sureyya Onder, Baris Pirhasan, Reis Çelik, Ezel Akay, aus dem Jahr 2012 in Augenschein zu nehmen.

Der Film (OT: F Tipi Film) behandelt die Isolierungsmaßnahmen in Hochsicherheitsgefängnissen. Die Inaugenscheinnahme wird beweisen:

In neun Kapiteln werden die Umstände und Auswirkungen der Isolierung dargelegt:

– die psychischen Folgen in Form von Angstzuständen, Depressionen, Wahnvorstellungen

– die Unterbindung von Musikinstrumenten, der Kontaktaufnahme über Briefe und die Strafmaßnahmen bei Überschreitung in Form von Zerstörung der selbst gebastelten Musikinstrumenten und Entfernung der Malereien

– die staatlichen Maßnahmen gegenüber Besuchern, die körperlichen Kontrollen und Durchsuchungen

– die Vorschrift der Unterbindung jeglicher Kommunikation zwischen Sicherheitsbeamten und Insassen

– die Einschränkung des Bewegungs- und Sichtradius der Insassen durch die Bauweise der Typ F Gefängnisse.

Diesbezüglich wird weiterhin beantragt.

Herrn Rechtsanwalt Volker Gerloff, Immanuelkirchstraße 3-4, 10405 Berlin

als (sachverständigen) Zeugen zu laden.

Herr Gerloff war im Jahr 2001 Teil einer Delegation von Juristen, um die neu erbauten Typ F Gefängnisse in der Türkei zu inspizieren.

Er wird über die Beobachtungen, die er machte, folgendes berichten:

„Es gibt Einzelzellen und Drei-Personen-Zellen. Für drei Einzelzellen und jede Dreier-Zelle gibt es einen separaten Hof, so daß die Gefangenen nie mit mehr als zwei anderen Gefangenen in Kontakt kommen. Die Zelle ist komplett geräuschisoliert und dauerverschlossen. Selbst das Essen wird lediglich durch eine Türluke in die Zelle gereicht. Der Gefängnisflur und der Hof sind videoüberwacht.

Es gibt Disziplinarstrafen bspw. auf Grund „falschen Verhaltens“ bei der Gefangenenzählung. Bei diesen Zählungen müssen die Gefangenen eine bestimmte militärische Haltung annehmen. Tun sie dies nicht zur Zufriedenheit der Wärter, so folgen Folterungen und Disziplinarstrafen. Solche Strafen können die Abschaltung der Belüftung oder die Einstellung des ohnehin streng zensierten Briefempfangs beinhalten.

Es existiert ein Sportraum, eine Bibliothek und Arbeitsateliers. Diese können jedoch nur bei besonderem Wohlverhalten und auf Antrag genutzt werden und selbst dann nur unter Isolationsbedingungen – bspw. sind Gespräche nicht erlaubt. Die Häftlinge verweigern sich daher dieser „Möglichkeiten“ völlig. Aus der Bibliothek dürfen Bücher bestellt werden, wobei maximal drei Exemplare pro Kopf auf der Zelle sein dürfen. Der Inhalt der Bücher führt jedoch zu einer Verweigerung dieses „Angebots“ bei den politischen Häftlingen. Von außen zugesandte Bücher sind genehmigungspflichtig. Radio und Fernsehen sind bedingt möglich. Ein ständiges ein- und ausschaltbares Musikgeräusch bildet die einzige Geräuschkulisse in der Zelle und Fernsehen ist auf Antrag und gegen Bezahlung möglich. Besuche von Verwandten sind nach Genehmigung für eine Stunde pro Monat möglich. AnwältInnen müssen sich vor Mandantengesprächen (eine Stunde pro Woche) einer gründlichen Untersuchung unterziehen. Schriftstücke können dem Mandanten nur über die Verwaltung vorgelegt werden, wobei bei dieser Gelegenheit oft wichtige Akten ohne Begründung beschlagnahmt werden. Zu dem akustisch und optisch überwachten Gespräch darf der Anwalt nur Zettel und Stift mitnehmen. Nach einer Verurteilung des Mandanten sind Anwaltsbesuche generell ausgeschlossen. Anwälte politischer Häftlinge müssen selbst mit ständigen Repressalien rechnen und leben. So wurde ein Anwalt allein drei mal bei Mandantenbesuchen festgenommen, um angebliche „Suchvermerke“ gegen ihn zu klären. Oft gibt es Strafverfahren gegen die Verteidiger wegen „Hilfeleistung einer terroristischen Vereinigung“.

Weiterhin hatte er Einblick in das Handbuch der türkischen Gefängniswärter und konnte dort lesen:

„Terroristen sollen nicht miteinander kommunizieren. Denn wenn ein Terrorist nicht kommuniziert, dann stirbt er wie ein Fisch an Land“.

III.

Die türkeiweite Einführung der sogenannten Typ-F-Gefängnisse erfolgte ab dem Jahr 2000 unter dem Justizminister Hikmet Türk. Dieser wollte den Übergang zum Zellensystem schaffen und ließ mehrere Typ-F-Gefängnisse errichten, bzw. alte Gefängnisse umbauen.

Als Reaktion hierauf entschieden sich politische Gefangene dazu, in Form eines Hungerstreiks Widerstand zu leisten, welcher am 20.10.2000 begann. Die Zahl der Beteiligten wuchs zeitweise auf 1150 Beteiligte aus 48 Gefängnissen der Türkei an. Nach knapp einem Monat wurde der Hungerstreik in Todesfasten umgewandelt.

Die türkische Regierung startete daraufhin eine Operation in den Gefängnissen, die den Namen „Operation Rückkehr ins Leben“ trug. In der Nacht vom 18. auf den 19. Dezember stürmten ca. 8500 schwerbewaffnete Soldaten und Beamte der Militärpolizei, darunter auch Spezialbataillone und Eliteeinheiten der Geheimdienste, zwanzig türkische Gefängnisse. Während dieses militärischen Großangriffs mit Präzisionsgewehren, Nachtsichtgeräten, Flammenwerfern, Panzern, Hubschraubern, Nervengas-, Rauch- und Gasbomben, Bulldozern, Baggern, Vorschlaghämmern, Schweiß- und Bohrmaschinen wurden etwa 20 000 Tränengas-, Nervengas-, Pfefferspray- und Rauchbomben in die Gefängnisse geworfen. Mindestens dreißig Gefangene wurden getötet, mehrere hundert zum Teil schwer verletzt. Bis heute gelten 34 Gefangene als offiziell „verschwunden“.

Zum Beweis der vorstehenden Tatsachen wird beantragt,

Herrn Ahmet Fazıl Taner, Rechtsanwalt, Mitglied der Gefängniskommission des Istanbuler Menschenrechtsvereins, zu laden über den iHD Istanbul, Katip Mustafa Çelebi, Çukurlu Çeşme Sk., 34433 Beyoğlu/İstanbul, Türkei als sachverständigen Zeugen zu vernehmen.

Taner war als Mitglied einer von Anwälten gegründeten Organisation zu einer Haftstrafe verurteilt worden und verbrachte sechs Monate im Gefängnis von Bayrampaşa. Er verlor zahlreiche bei der Operation „Zurück ins Leben“ mehrere Gefährten. Er ist einer der Anwälte, die versucht hatten, die türkische Regierung und die Beamten, die die Operation befahlen und durchführten gerichtlich zur Rechenschaft zu ziehen.

Herr Taner wird, neben bereits genannten Tatsachen, weiterhin bekunden:

Allein im Gefängnis von Bayrampaşa/Istanbul verbrannten jedenfalls von zwölf getöteten Gefangenen sechs bei lebendigem Leib.

Als an den Verfahren gegen die Regierungsbeamten beteiligter Anwalt hatte er u.a. Einsicht in den von Prof. Dr. Oguz Polat erstellten „Fachbericht über die Tatortbesichtigung im Gefängnis von Bayrampaşa – Abteilung Terror, Block C‟. Aus diesem geht hervor, wie der Zeuge bekunden wird, dass die Angaben des damaligen Justizministers Hikmet Sami Türk, dass Gefangene mit Kalaschnikows auf Sicherheitsbeamte geschossen hätten, nicht mit den Erkenntnissen der Tatortbesichtigung übereinstimmten, sondern die Einschüsse von außen in das Gefängnis erfolgten, und dass weiterhin Explosiv- und Brennstoffe verwendet wurden, die in geschlossenen Räumen zu Verbrennungen und Vergiftungen führen, und diese an den Leichen der Gefangenen festgestellt wurden. Der Zeuge wird weiterhin ausführen: „Es kam zu einem Massaker in Bayrampaşa, wie auch in anderen Gefängnissen. Sie drangen ohne vorherige Warnung in das Gefängnis von Bayrampaşa ein und eröffneten das Feuer. Sie erschossen unsere Freunde im ersten Augenblick. Sie eröffneten das Feuer auf Unbewaffnete.“ Und: „Für uns war ein Szenario Wirklichkeit geworden, das man Alptraum nennen kann. Der damalige Ministerpräsident Bülent Ecevit sagte, nur wenige würden vermisst, und man habe mit bis zu 150 Toten gerechnet. Sie hatten also geplant, 150 Menschen umzubringen, und den Tod von 32 Menschen sahen sie als Erfolg. Wir sahen uns einer unerbittlichen, unmenschlichen Gewalt gegenüber.‟

Er wird zudem berichten können, dass – trotz Versuchen, noch am 15.12.2000, 16.12.2000 und 17.12.2000, durch Rechtsanwälte und Kulturschaffende, u.a. Can Dündar und Yasar Kemal und Orhan Parmuk, sowie Yücel Sayman, dem damaligen Präsdient der Istanbuler Anwaltskammer, zu vermitteln und einen Kompromiss zu suchen – sich das Justizministerium weigerte, auf Gespräche einzugehen. Stattdessen trafen sich am 18.12.2000 Ministerpräsident Bülent Ecevit, der stellvertretende Ministerpräsident Hüsamettin Özkan, Justizminister H. Sami Türk und Innenminister Sadettin Tantan im Büro des Ministerpräsidenten. Den Angaben eines vom Generalstaatsanwalt Kemal Canbaz festgehaltenen Protokolls vom 18. Dezember ist zu entnehmen, wer die bis heute nicht verurteilten Täter des Massakers sind. Dort schreibt Canbaz: „Am 18. Dezember wurde unsere Staatsanwaltschaft vom Justizministerium angerufen; ich wurde aufgefordert, mich umgehend zum Kompaniehauptquartier der Gendarmerie in Istanbul zu begeben. Es wurde festgelegt, dass die nötigen Instruktionen auf der dortigen verschlüsselten Telefonleitung erfolgen würden. Den gegebenen Insturuktionen entsprechend war auch der Generalstaatsanwalt Istanbuls, Ferzan Çitici, erschienen. Durch Anruf des Justizministeriums auf der verschlüsselten Leitung der Regionalkommandantur wurde Befehl gegeben, zum Zweck der Verlegung der Todesfastenden ins Krankenhaus am Morgen gegen 5 Uhr zu intervenieren; die schriftliche Aufforderung dazu sollte die Bezirkskommandantur der Gendarmerie geben.“ Wiederum am 19.12.2000 abends gab Justizminister Turk im Gespräch mit der Presse kund: „Das Hauptziel ist nicht, das Todesfasten zu beenden, sondern die Autorität des Staates zu sichern.“

Es wird weiterhin beantragt,

den Artikel „“Kendilerini Yakmadılar, Teslim Olacaklardı“ von Ayca Söylemez, vom 25.07.2011 in die deutsche Sprache zu übersetzen und sodann zu verlesen.

Dieser ist in der Anlage beigefügt.

Hierdurch wird erwiesen, dass es in diesem Artikel Altan Sabsiz, der bei der Operation „Rückkehr ins Leben“ als Beamter der Gendamerie im Bayrampasa-Gefängnis fungierte, in seiner Zeugenaussage am 05.07.2011 vor dem Obersten Strafgericht zu Protokoll gab, dass die Beamten mit chemischen Waffen, nämlich Gasbomben, gegen die Gefangenen operierten, diejenigen, die sich ergeben wollten, im Feuer eingeschlossen blieben, dass mit Decken mit brennbaren Materialien auf die bereits brennenden Gefangen geworfen wurden. Weiterhin wird erwiesen werden, dass es in diesem Artikel hießt, dass Sabsiz weiterhin angab, dass es keinen bewaffneten Widerstand der Gefangenen gab, sondern die Gefangenen mit Schusswaffen angegriffen wurden. Sowie: „Wir haben sie bei lebendigem Leib verbrannt“.

Weiterhin wird beantragt.

Den Bericht der Kommission „The F-Type Prison Crisis & the repression of human rights defenders in Turkey“ von Euro-Mediterranean Human Rights Network, the Kurdish Human, Rights Project (KHRP) and the World Organisation Against Torture (OMCT) von Oktober 2001 zu übersetzen und zu verlesen.

Darin heißt es u.a.:

„1. Während der Operationen im Dezember 2000 wurde überwältigende und unverhältnismäßige Gewalt angewendet, als die türkische Polizei und das Militär groß angelegte Razzien in zwanzig Gefängnissen durchführten, um mehr als tausend Gefangene gewaltsam in die neuen türkischen Gefängnisse des Typs F zu überführen. Dabei wurden Grundrechte wie das Recht auf Leben und persönliche Unversehrtheit verletzt.

2. Das von der türkischen Regierung eingeführte Gefängnissystem des Typs F garantiert nicht die grundlegenden und international anerkannten Rechte der Gefangenen, wie z. B. das Recht auf Zusammenschluss mit anderen und den Zugang zu Anwälten. Sie hat die Gefangenen auch anfälliger für Folter und Misshandlungen gemacht. Das F-Typ-Gefängnisregime verstößt gegen internationale Standards und wurde von internationalen Gremien wie dem CPT scharf kritisiert.

3. Folter und Misshandlung sind in türkischen Gefängnissen im Allgemeinen weit verbreitet, eine Tatsache, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie anderen internationalen Menschenrechtsgremien festgestellt wurde. Folter und Misshandlungen, einschließlich Schlägen, Vergewaltigungen und der Verweigerung medizinischer Behandlung, finden in den Gefängnissen des Typs F und während der Verlegung von Gefangenen in diese Gefängnisse statt. Es gibt eine Kultur der Straflosigkeit, die es ermöglicht, dass diese Situation anhält.

4. Die türkische Regierung hat den Hungerstreik und das Todesfasten in einer Weise gehandhabt, die die Menschenrechte weiter verletzt und einen Affront gegen die Menschenwürde darstellt, während sie das Leiden verlängert, indem sie sich weigert, eine Lösung zu finden.

5. Die türkischen Behörden haben Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Anwälte und andere Personen eingeschüchtert, verfolgt und Strafverfahren gegen sie eingeleitet, die Kritik am Umgang der Regierung mit der Gefängniskrise äußern und dabei auch gegen Menschenrechtsstandards verstoßen, zu deren Einhaltung sich die Türkei verpflichtet hat, wie z. B. das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit.“

IV.

Die Beweiserhebung ist erheblich. Sie wird die Tatsachen, die in der Erklärung der DHKC Nummer 378 genannt sind, nämlich dass

– der türkische Staat vom 19.-22.12.2000 Inhaftierte angriff

– chemische Waffen in Form von „Gasbomben“ gegen die Inhaftierten einsetzten

– mindestens 28 Inhaftierte ermordet, und hunderte verletzt wurden

– weibliche Inhaftierte lebendig verbrannt wurden

beweisen.

Die Beweiserhebung wird folglich beweisen, dass der türkische Staat im Dezember 2000 Straftaten gegen Leib und Leben beging, und dabei völkerrechtlich verbotene Chemiewaffen einsetzte, dass in der Türkei weiterhin und fortlaufend Folterungen in den Gefängnissen erfolgen, dass Isolationshaft gezielt gegen politische Gefangene eingesetzt wird, um, erneut mit den Worten des türkischen Staats selbst ausgedrückt, diese sterben zu lassen „wie einen Fisch an Land.“

Hieraus wird der Senat nicht nur den Schluss ziehen, dass der türkische Staat kein Schutzobjekt im Sinne des § 129b StGB sein kann, sondern auch, sofern er davon ausgehen will, dass die Erklärung der DHKC Nr. 378 eine Tat im Sinne des § 129a Abs. 1 StGB erweisen würde, dass Widerstand – auch mit Gewalt – gegen einen „Unrechtsstaat“ gerechtfertigt ist:

„Das Recht zum Ungehorsam und das Recht zum Widerstand, juristisch ius resistendi genannt, sind historisch überlieferte Institutionen, deren Inhalt nicht beliebig umfunktionalisiert werden kann. Gewiß ist oft strittig gewesen, ob ein Recht zum Ungehorsam und ein Recht zum Widerstand bejaht oder verneint werden soll. … Was ich versuche, ist ein dokumentarischer Beweis des Rechts zu Widerstand und Ungehorsam. Es gibt nämlich gar keinen anderen Beweis. … Widerstand ist notwendig im Unrechtsstaat. Er braucht auch nicht erst zu beginnen, wenn der Unrechtsstaat etabliert ist – principiis obsta! … Unrecht gibt es hier und anderwärts, und die Würde des Menschen und seine Rechte sind immer und überall in Gefahr, im Namen einer Staatsraison verkürzt zu werden. Das Widerstandsrecht eskaliert mit wachsendem staatlichem Unrecht.“ (Dr. Fritz Bauer Vorgänge Nr. 8-9/1968, S. 286-292)

Zu Folter und Haft – F Typ Gefängnisse – Widerstandsrecht