Brief von Musa Aşoğlu vom 30.01.2022

Im Dezember 2021 habe ich beim Landgericht Hamburg eine gerichtliche Entscheidung beantragt. Dabei handelt es sich um die willkürliche Nichtaushändung von Postsendungen.
Am 19.01.2022 erging deswegen der folgende Beschluss:
Die Große Strafkammer 7 hat die willkürliche Entscheidung der JVA Billwerder gesetzlich abgesichert, d.h umfangreiche Briefe in türkischer Sprache sollen angeblich nicht kontrollierbar sein.

Da die deutsche Justiz überwiegend der türkische Sprache nicht mächtig ist, ist alles,was in dieser Sprache verfasst ist, verdächtig und damit feindlich.
Feindlich deshalb, weil ich ein sogenannter „Terrorist“ mit ausländischen Hintergrund sein soll.

Mein Beschwerde bezog sich auf einen siebenseitigen Brief von D. aus Brüssel. Übrigens große Teile des Inhaltes bestand aus Essensrezepten…
Die JVA glaubt selbst, sie seien dabei sehr klug vorgegangen.
Im Grunde genommen ist das alles absurd, aber ich gebe zu, sehr effektiv!

Für diesen Gerichtsentscheid muss ich alle Kosten tragen.
Wahrscheinlich 500 Euro!

Nochmals viele Grüße und Liebe…
Musa