Ein Brief von Mafred Peter, 10.02.2020

Dokumentation:

10.02.2020

Die Entlassung steht nun unmittelbar bevor, sofern die Bewährungshilfe und die StVK Paderborn kein weiteres Problem sehen und die angemietete Wohnung in OWL (Ostwestfalen) zur Verfügung stellen.

Die Entlassung erfolgt wohl am 17.02.2020 mit Verspätung eines dreiviertel Jahres seit Beschlussmitteilens.

Nun, eine Entlassung aus lebenslanger Haft ist keine Belanglosigkeit oder Kleinigkeit – 28 Jahre und 5 Monate direkten „Hirnficks“ sind vorbei.

Jetzt folgt eine Zeit des neuen, unbekannten „Hirnficks“.

Die Solidarität der letzten 5,5 Jahre war gut und willkommen, ich gehe mit erhobenem Haupt aus dem Vollzug.

Auch der Rückhalt durch meine Angehörigen hat sich wieder eingestellt, sie sagten mir jede Form der Unterstützung zu.

Ich schätze, dass es zu einer Re-Internierung kommen könnte; ganz sicher wird die StVK mit ihren Bütteln, den Bewährungshelfern, versuchen, sich in meinen Lebensablauf einzumischen, so wie es auch schon vor Monaten war.

Die Bewährungshelferin Sandra H. aus Lippstadt will eine Betreuung anregen, hat sie mir gesagt.

Erstens wird sie es sicherlich nicht schaffen, mir ein Betreuungsverhältnis anzuheften.

Und zweitens hatte ich die Zusammenarbeit und jegliche Kooperation mit ihr beendet.

An diesem Punkt hat die StVK die Möglichkeit zu intervenieren und die gesamte Entlassung zu kippen.

Die Betreuung wird von mir nach § 1896 BGB abgelehnt; somit hat das Vormundschaftsgericht keine – legale- Möglichkeit, ein Betreuungsverhältnis in Gang zu setzen.

Und Frau Sandra H. wird so oder so nicht mehr zuständig sein, wenn ich in OWL wohne.

Falls das Amtsgericht Lippstadt eine – illegale – Betreuung anordnet, wird es zu Widerstand gegenüber dem dann zuständigen Amtsbetreuer oder anderen kommen.

Dieser Umstand ist ein alter Schwur, den ich machte, als mein Kampfgenosse Roger Froesch und ich in der Forensik Rheine das Stationsbüro und den Personalpausenraum auseinander genommen und mehr 25.000 Euro Schaden angerichtet hatten.

Denn das war ebenfalls die Reaktion auf die – illegale- Betreuung damals, die 2 Jahre bestand und in Ekelborn wieder revidiert worden war (siehe Ausg. 390 / Januar – Februar 2015).

Sollte ein Betreuungsverhältnis angeordnet werden, bekommt der Betreuer Theater; es wird dann zu einer direkten Aktion kommen!

Und dies ungeachtet der Konsequenzen.

Ich warne an dieser Stelle das Gericht, den Umstand herbeizuführen!

Das Personal der St. 57/2 verhält sich z.Zt. zurückhaltend distanziert – man sagt nichts Provokantes; sie versuchen nicht, mich in die Enge zu treiben oder herauszufordern.

Sogar mein ständiger Drogenkonsum wird ohne sichtbare Regung akzeptiert.

Meine Anträge werden seltsamer Weise nicht mehr abgelehnt und das gesamte zwischenmenschliche Klima wirkt entspannter als sonst in den Vormonaten.

2 Pfleger bringen mir sogar privat gesammelten Krümeltabak als „freundschaftliches“ Geschenk regelmäßig ein mal im Monat mit.

Dies geht jetzt seit Herbst 2019 so.

Zur derzeitigen Gemeinschaft auf der gesamten Station kann ich nur sagen, dass alle Insassen miteinander klarkommen – wobei natürlich Außenseiter auch Außenseiter bleiben.

Aber die meisten Insassen kooperieren produktiv und effizient miteinander; jeder hilft einem anderen, wenn Hilfe notwendig wird.

Manche, denen es an Geld oder Habe fehlt, erhalten von den anderen die Sachen, die gebraucht werden.

Drogen gibt’s reichlich, jeder dritte ist am Konsumieren.

Geschäfte jeglicher Art laufen ohne Probleme, so dass auch hier eine Schattenwirtschaft entstanden ist.

Das Personal bekommt es meist nicht mit und hält sich weitestgehend aus allen Sachverhalten ‚raus, selbst wenn sie es mitbekommen.

Wir haben vor längerer Zeit dem Personal deutlich gemacht, dass das Personal für uns das Personal ist, während WIR uns untereinander als Brüder sehen – die LWL-Büttel sind vorsichtig geworden.

Die Solidarität untereinander ist das, was sie sein soll – nämlich eine Waffe!

Der Kampf geht weiter.

– Iceman –