TKP/ML-Prozess: Zehn linke AktivistInnen aus der Türkei sind in München angeklagt, fünf sitzen noch im Gefängnis
AktivistInnen der Kampagne
Das Verfahren gegen zehn Linke aus der Türkei vor dem Münchner Oberlandesgericht, das bereits im Juni 2016 begann, hat Schlagzeilen gemacht. Von „Terroristen“ war in den Mainstream-Medien die Rede, der Fall wurde von Anfang an hoch aufgehängt: Anklage hatte die Bundesanwaltschaft erhoben. Dagegen monierten die VerteidigerInnen, dass der ganze Prozess ein Konstrukt sei und eine übergroße Nähe zur Türkei unter Erdoğan aufweise. Die Bundesrepublik macht sich zum Erfüllungsgehilfen Ankaras, indem sie unliebsame Oppositionelle, die nach Deutschland geflohen sind, hier verfolgt. Dies belegen die rund 250 Ermittlungsakten des OLG, die größtenteils von türkischen Verfolgungsbehörden bereitgestellt wurden. Doch auch im deutschen Staatsapparat gibt es ein eigenes Interesse, linke Oppositionelle zu verfolgen.
Vorgeworfen wird den angeklagten GenossInnen konkret, Mitglieder der „Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten“ (TKP/ML) zu sein. Sie sollen sich der „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Organisation“ schuldig gemacht haben und sind deshalb nach §129b angeklagt. Die TKP/ML ist eine marxistisch-leninistisch-maostische Partei in der Türkei, die 1972 dort gegründet wurde. In Deutschland ist die TKP/ML jedoch weder verboten noch steht sie auf der EU-Terrorliste. Trotzdem wurden die GenossInnen im April 2015 verhaftet und mussten eine überlange Zeit in Untersuchungshaft verbringen. Inzwischen sind fünf Angeklagte wieder in Freiheit: Mehmet Yeşilçalı seit Dezember 2017 aus gesundheitlichen Gründen und Sinan Aydin, Dilay Banu Büyükavci, Sami Solmaz sowie Musa Demir seit Februar 2018, weil die U-Haft nicht mehr verhältnismäßig war. Der Prozess wird aber fortgesetzt, die Freilassung ist mit Meldeauflagen verbunden. Derweil sitzen noch fünf weitere GenossInnen im Gefängnis: Müslüm Elma, Erhan Aktürk, Haydar Bern, S. Ali Ugur und Deniz Pektas.
Politisch ist der § 129 a/b grundsätzlich zu kritisieren, weil es sich um einen Gummi-Gesinnungsparagrafen handelt. Die Repressionsorgane müssen keine individuelle Tat mehr nachweisen und können Menschen einfach wegen Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer Gruppierung anklagen, die sie als „terroristisch“ eingestuft haben – Überwachungsmaßnahmen inbegriffen. Beim § 129b, also wenn es um „ausländische terroristische Vereinigungen“ geht, kommt verschärfend hinzu, dass die Bundesregierung bestimmt, wer nun „Terrorist“ und wer Freiheitskämpfer ist. Der Bundesinnenminister persönlich ordnet die Verfolgung der Betroffenen an. Genau das ist in diesem Fall geschehen.
Die VerteidigerInnen rechnen mit einem Abschluss in der zweiten Jahreshälfte 2018. Sie fordern ebenso wie die Unterstützungsgruppen, die Untersuchungshaft endlich für alle Betroffenen zu beenden. Nach so langer Zeit – fast drei Jahre! – ist das Einsperren der GenossInnen nicht mehr zu rechtfertigen. Zumal ihnen in Deutschland keinerlei strafbare Handlungen zur Last gelegt werden. Sie sollen nur ganz gewöhnliche Vereinstätigkeiten durchgeführt haben, zum Beispiel die Sammlung von Spenden oder Organisation von Veranstaltungen.
Ein weiterer Präzedenzfall wird geschaffen – wehren wir uns gemeinsam!
Dennoch ist der Verurteilungswillen der deutschen Justiz hoch: Der Staat versucht im Münchner Verfahren, einen weiteren Präzedenzfall zu schaffen, um künftig weitere emanzipatorische Organisationen und fortschrittliche Bewegungen mit Repression zu überziehen. Wie so oft greift der Staat dabei zunächst eine migrantisch geprägte Organisation an. Er will die türkischen GenossInnen hinter Gittern sehen – gerade jetzt, wo sich die Bundesrepublik und die Türkei wieder einander annähern. Dabei pfeifen sie auch auf ihre eigenen Gesetze, wenn es ihnen in den Kram passt. Dies zeigt sich auch daran, dass Fahrzeuge und Wohnungen per Video überwacht wurden und die Ergebnisse bedenkenlos im Prozess benutzt werden. Der Angeklagte Müslüm Elma erklärte dazu im Dezember 2017 sehr treffend: „Ich sehe diese Abhörmaßnahmen, die auf illegaler Basis erfolgt sind, als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte…. Wenn sich die Stimme von Menschen wie wir – die dem widersprechen – erhebt, sucht die Justiz Zuflucht in den Gesetzen, die durch die herrschenden Mächte ihren Interessen entsprechend erlassen wurden. Dieser Umstand zeigt nicht nur die Heuchelei der herrschenden Klassen, sondern spiegelt auch in aller Deutlichkeit die Realität wieder, dass die Justizinstitutionen in der Pflicht stehen, die Interessen der herrschenden Klassen zu schützen.“
Doch die Interessen der herrschenden Klassen sind nicht die unsrigen! Wie die zehn Angeklagten kämpfen wir für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung, für Frieden und Freiheit! Wir lassen uns nicht spalten! Gerade jetzt, wo der erste Teil der Angeklagten endlich aus der U-Haft entlassen wurde, halten wir zusammen und fordern die Freiheit auch für die fünf verbliebenen Gefangenen und die komplette Einstellung des Prozesses! Schluss mit der Kriminalisierung linker AktivistInnen! Sofortige Abschaffung der Paragrafen 129, 129a und b!