Die deutsche Justiz gegen eine Person – Teil 2

Das Urteil ist gefällt, aber neue Ermittlungen dauern weiter an!

Freiheitskomitee für den türkischen Anwalt A. Düzgün Yüksel

Am 6.12.2017 begann der Prozess um 9:30 Uhr. Der Prozess dauerte fast zwei Stunden an, Herrn Yüksel wurde vorgeworfen an einem Meeting „Gegen Drogen und Spielsucht“ teilgenommen zu haben. Aus diesem Grund kam die Justiz zu dem Beschluss, dass Herrn Yüksel ein Bußgeld von 10 €/Tag insgesamt für 150 Tage (fünf Monate) zahlen muss (zusammengerechnet entspricht dies 1.650 €).
Das eigentliche Ziel war, der Verzicht auf das Bußgeld und die Durchsetzung einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Jedoch ist der Justiz ein Formfehler unterlaufen, woraufhin sie ihre eigentliche Beabsichtigung nicht verwirklichen konnten und sich eben „nur“ mit dem Bußgeld begnügen mussten. Der Fehler war, dass die Anweisungen auf Deutsch Herrn Yüksel zugestellt wurden und nicht auf Türkisch, so dass er diese auch hätte verstehen können.
Es war ein typisch politischer Prozess. Trotz all der „guten Absicht“ des Richters und der Tatsache, dass der Tatbestand kein Verbrechen ist – sondern im Gegenteil, eher eine der Öffentlichkeit zugute kommende Aktivität darstellt – wurde Herrn Yüksel eine deutlich über seinen finanziellen Möglichkeiten liegende Geldstrafe zugeteilt. Die politische Natur eines Prozesses lässt sich durch folgendes historisches Maß beweisen, dass „der Fall nicht beurteilt werden kann und die Person mit irgendeiner völlig willkürlichen Ausrede versucht wird, als einen Schuldigen zu verunglimpfen!“ Aus diesem Blickwinkel kann man sagen, dass die Justiz ihre „Hausaufgaben“ gemacht hat, in dem sie ihrem altbekannten historischen Muster gefolgt ist und dementsprechend ein Urteil gefällt hat. Diese Entscheidung wird definitiv angefochten!

VOR DER GERICHTSVERHANDLUNG GAB ES MERKWÜRDIGE ENTWICKLUNGEN! …
Bevor der Prozess begonnen hatte, tauchte plötzlich ein kleinwüchsiger Mann auf, der mit dem Bewährungshelfer von Herrn Yüksel zusammen in den Gerichtsaal ging. Dort haben sie sich mit dem zuständigen Richter 20 Minuten lang unterhalten. Nach diesem Gespräch verließ der kleinwüchsige Mann in Eile den Gerichtssaal und insultierte mit erhobener Stimme gegen Herrn Yüksel. Aus den Reaktionen von Herrn Yüksel, konnte eindeutig entnommen werden, dass er diesen Mann nicht kannte. Trotzdem versuchte dieser in einer Art und Weise, so dass es auch Herr Yüksel verstehen konnte, eine Konversation aufzubauen.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei dieser hysterisch aufgebrachten Person um einen gewissen Herrn Larc handelt, der die Position als verantwortlicher der Führungsaufsichtsstelle in Bielefeld innehat.
Die Konversation, welche aus der schon zuvor erwähnten Insultation resultierte, war wie folgt:

Larc: „Ich werde mich über jeden Schritt von dir beklagen…“
Yüksel: „????……….!“
Larc: „Du lügst! Du kannst sehr gut Deutsch, das weiß ich aus den mir zugestellten E-Mails…“
Yüksel: „…????……….!“
Larc: „Dich aus dem Land auszuweisen ist am besten… Um diese Angelegenheit werde ich mich höchstpersönlich kümmern… Ich habe Fotos von dir in meiner Hand… Noch heute! Bei deiner Ankunft zu Hause, wirst du im Briefkasten eine neue Anklageschrift finden…“
Yüksel: „In diesem Fall werde ich Sie ablehnen…“
Herr Larc, der es immer noch nicht geschafft hatte, sich zu besinnen und allem Anschein noch nicht genug hatte, konnte davon nicht ablassen, einen anderen türkischstämmigen Prozesszuschauer anzupöbeln und ihn ebenfalls mit einer Klage zu bedrohen. Als andere Mitmenschen versuchten ihn zu beruhigen, antwortete er in einem respektlosen und ebenso herablassenden Ton „Halt dein Maul“. Es wurde in Erfahrung gebracht, das Herr Larc ein studierter Richter ist, der ein voreingenommenes und feindseliges Verhalten aufwies.
(Die oben geschilderten Informationen bzw. Geschehnisse wurden aus den Wahrnehmungen der anwesenden Prozesszuschauer zusammengestellt, u.a. MLPD, Rote Hilfe und andere anwesende Personen sowie Gruppen. Falls es erforderlich ist, dass diese den Vorfall bzw. die Ereignisse bezeugen sollen, dann haben sie sich für eine Zeugenaussage bereiterklärt.)

Diese Ereignisse führen uns zu folgendem Ergebnis:
1. Herr Larc ist offen und klar gegenüber Herrn Yüksel feindselig eingestellt (der Grund hierfür liegt im Inneren als Geheimnis bei Herrn Larc). Seine eigentliche Aufgabe müsste jedoch darin liegen, ihm zu helfen. 2. Herr Yüksel lehnte die zuvor zugeteilte und von Herrn Larc beeinflusste Richterin für diesen Prozess ab. Als sich jedoch der zuständige Richter für die Gerichtsverhandlung änderte und Herr Larc aus der Vorbesprechung (s.o.) realisieren musste, dass „maximal nur ein Bußgeld ausgesprochen werden kann“, ist er zornentbrannt aus dem Saal geeilt. Draußen vor dem Gerichtsaal hat er mit seinem gesamten Zorn, Herrn Yüksel – der lediglich nur auf den Prozessbeginn wartete – hasserfüllt angepöbelt. Herr Larc hatte vollkommen die Kontrolle über sich selbst und seine Nerven verloren… 3. Das angestrebte Ziel von Herrn Larc war selbstverständlich nicht sein persönliches Ziel. Wahrscheinlich musste er selber Anweisungen befolgen und wurde somit stark unter Druck gesetzt. Das geheime Ziel ist sicherzustellen, dass Herr Yüksel Deutschland verlässt. Indem man mit gezielten Verfolgungs- und Provokationsmaßnahmen, sowie die Anordnung von Freiheitsstrafen, versucht seinen Willen zu brechen. Mit dieser Einschüchterungspolitik wird versucht, alle revolutionären und demokratischen Kreise eindeutig zu bedrohen. Es war die Nervosität von Herrn Larc, die ihm dieses Geständnis abknüpfte und somit das vertrauliche Ziel zur Offenbarung brachte. 4. Herr Larc kannte Herrn Yüksel aus den Observationsfotos, während Herr Yüksel Herrn Larc zuvor nie begegnet war. Aus diesem Grund, ist es völlig natürlich, das Herr Yüksel die Pöbeleien von Herrn Larc nicht verstehen konnte und somit total verwirrt war. 5. Durch Herrn Yüksel konnten wir in Erfahrung bringen, dass er mittels seines Anwalts Herrn Larc verklagen und außerdem einen Antrag zur Entlassung der Bewährungshilfe einreichen wird.

Resultat:
Der Fall ist abgeschlossen, aber es ist klar geworden, dass die geheimen Ziele und die deutsche Justiz weiterhin ein Kampf gegen eine Person führen wird. Der türkische Anwalt Herr Yüksel wird bedroht und ist somit ständig einer Gefahr ausgesetzt! Solidarisch mit Herrn Yüksel, in diesem Fall, zu sein, bedeutet zugleich, dass das Gericht nicht unter Druck gesetzt werden kann.
Die Merkel-Regierung sieht es als normal an, in die türkische Justiz hinein zu intervenieren. So schickte sie den bereits abgesetzten Politiker Herr Schröder zu den Verhandlungen über die Freilassung deutscher Journalisten mit dem faschistischen Diktator Erdogan. Dieses Vorgehen wurde in den Medien ebenso als etwas Selbstverständliches aufgenommen und dargestellt. Dieses Vorgehen reflektiert, dass die Intervention in die Justiz ziemlich normal und ein prestigeträchtiges Thema sei.
Jedoch müssen wir als fortschrittliche und demokratische Gesellschaft uns diesbezüglich sensibilisieren und die Öffentlichkeit gegen dieses absolut unmoralische Vorgehen informieren. Nach allem Anschein verbreitet sich diese unmoralische Haltung auch in der deutschen Justiz sehr rasant oder war dies schon immer so und wird erst jetzt seit neuem dechiffriert!?
Auf jeden Fall sind wir verpflichtet, eben solche Haltungen zu verurteilen und aufzudecken, die die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen.