Rundreise für Musa Aşoğlu

Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu

Am 2.12.2016 wurde der türkischstämmige Revolutionär Musa Aşoğlu in Hamburg verhaftet. Ihm wird vorgeworfen: „Mitglied einer „linksterroristisch“ agierenden ausländischen Vereinigung, der DHKP-C anzugehören und der Europaverantwortliche zu sein“.
Musa Aşoğlu (56) kam schon als Kind mit seiner Familie aus Migrationsgründen in die Niederlande und wuchs dort auf. In seiner Jugend interessierte er sich für linke Politik und engagierte sich im antifaschistischen Kampf. Er war einer der ersten, der die Politik des Verschwindenlassens durch Todesschwadrone in der Türkei, die tausende Oppositionelle, GewerkschaftlerInnen und kurdische Politikerinnen entführten und hinrichteten, entlarvte und sie in der europäischen Öffentlichkeit anprangerte.
Er kümmerte sich um die Belange der politischen Gefangenen weltweit und organisierte internationale Symposien, Pressekonferenzen sowie Demonstrationen. Seine Hingabe für die Belange der politischen Gefangenen brachte ihm die Aufmerksamkeit seitens des faschistischen türkischen Staates ein. Er wurde als Staatsfeind in der Türkei gesehen.
Nach den Anschlägen auf das World Trade Center in den USA wurden von jetzt auf gleich die „Anti-Terror Paragraphen“ verabschiedet und die Arbeit von z.B. Marxisten-LeninisInnen, MaoistInnen und AnarchistInnen wurde mit „Terrorismus“ gleichgesetzt, so auch die Tätigkeit von Musa Aşoğlu. In einem Verfahren in Belgien gegen Musa Aşoğlu und weitere Revolutionäre urteilte das Gericht unfreiwillig zu ihren Gunsten, dass die Tätigkeit der RevolutionärInnen auf demokratischer Grundlage basierte, weil es zuvor keine „Anti-Terror-Paragraphen“ in Belgien gab.
In einem anderen Verfahren gegen RevolutionärInnen in Großbritanien (2016), die aus denselben Gründen angeklagt wurden, hat das Gericht sie in allen Anklagepunkten ebenfalls freigesprochen.
In Deutschland hat die damalige Rot-Grüne Regierung im Jahre 2002 den Paragraphen 129b StGB beschlossen. Ein Paragraph, der jegliche politische Handlungen gegen Unrechtsstaaten, wie z.B. die Türkei, in Deutschland verfolgt bzw. gänzlich verbietet.
Anmeldungen von Demonstrationen, Verkauf von Zeitschriften, organisieren von Konzerten werden in Deutschland durch den Paragraphen 129b als Straftat denunziert. Dutzende politische Gefangene sind zur Zeit in deutschen Gefängnissen eingesperrt, deren Vergehen nur diese Aktivitäten beinhalten.
Der Paragraph 129a/b ist die moderne Variante der Jahrhunderte alten Bismarckischen Sozialistengesetze, die Sozialisten, Kommunisten und Revolutionäre sowie ihre Vereine, Versammlungen und Schriften verbietet. Vermehrt wird der Paragraph gegen alle Antifaschisten und linke Strukturen verwendet und sorgt für den weiteren Ausbau der Inlandsgeheimdienste. Beim NSU Komplex sowie dem Breitscheidplatz Anschlag von Amis Amri ist transparent geworden, in wie weit der Inlandsgeheimdienst selbst Straftaten duldet, es geschehen lässt und ihre V-Leute natürlich großzügig finanziert. Obwohl diese Herangehensweise selbst eine Straftat ist („Vereitelung von Straftaten“), bleiben Sie ungesühnt. Im Namen des „demokratischen Rechtsstaates“ !
Spätestens durch die G-20 Proteste hat der deutsche Staat sein wahres antidemokratisches Gesicht gezeigt. Wohl wissend und äußerst raffiniert wird die Bevölkerung durch die Polizei, den Staat, die Medien und durch die herrschende Klasse manipuliert und so das unverhältnismäßige, willkürliche und harte Durchgreifen gegen DemonstratInnen legitimiert. Protestierende wurden als „ChaotInnen und TerroristInnen“ in den Medien bloßgestellt, obwohl sie nur ihre Grundrechte wahrgenommen haben. Im Fall Oury Jalloh hat sich erneut gezeigt, wo der Feind steht. Über Jahre vertuschten die Behörden in der BRD den Mord an Oury Jalloh!
Dies alles zeigt uns, dass unsere revolutionäre Identität richtig und notwendig ist.
Musa Aşoğlu, Erdal Gökoğlu, der vor kurzem in Belgien auf Veranlassung der deutschen Justiz auch wegen §129b festgenommen worden ist, sowie andere RevolutionärInnen werden nur deshalb eingesperrt, weil sie sich dagegen stellen. Solche Missstände, die wir seit Jahrzehnten aus der Türkei kennen und denen wir uns zu Recht entgegen stellen, finden nun auch in Deutschland statt, indem deutsche Gerichten demokratische Aktivitäten als Straftat ahnden. Wir als RevolutionärInnen verfolgen erstrangig die Interessen des Volkes. Unsere Klasse ist die Klasse der Unterdrückten, der Ausgebeuteten.
Unsere Völker in der Türkei werden seit Jahrzehnten vom eigenen Staat massakriert. Weder Pressefreiheit noch Meinungsfreiheit oder Gerechtigkeit gibt es in unserem Land. Folter und Hinrichtungen von Oppositionellen sind Methoden des türkischen Staates, die durch die EU und Deutschland nur scheinheilig kritisiert werden.
Wir RevolutionärInnen aus der Türkei werden auch hier auf unserer Solidarität hier in Deutschland zu hohen Haftstrafen bis zu 7 Jahren verurteilt.
Wie Musa Aşoğlu in seinem Brief schreibt, „das Gericht gegen mich ist nur ein Schauprozess. Es ist die Natur der „natürlichen Gerechtigkeit“, dass die Verurteilung gegen mich schon feststeht.“
Trotzdem werden uns nicht davor beugen!
Revolutionär zu sein, ist für uns eine Pflicht!
Uns ist wichtig, der Bevölkerung zu erklären, dass wir Marxisten-LeninistInnen niemals „terroristisch“ sein können. Wir kämpfen für eine Gesellschaft ohne Klassen, ohne imperialistische Kriege, gegen Armut und Ausbeutung. Wir stellen uns auf die Seite des Proletariats, gegen die Ausbeutung und die Gewinnmaximierung ihrer Bourgeoisie. Wir wollen, dass jedes Kind eine gesicherte Zukunft hat und sie nicht, wie in unserem Heimatland, arbeiten müssen oder von Polizisten ermordet werden wie Berkin Elvan.
Deshalb werden wir die Arbeit von Musa Aşoğlu und Erdal Gökoğlu zu unserer eigenen machen und gegen die Ungerechtigkeit kämpfen.
Deshalb sind wir als „Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu“ auf einer Rundreise durch Deutschland um der Bevölkerung zu vermitteln, dass nicht wir RevolutionärInnen, sondern die Herrschenden mit ihrer Ausbeutung die Terroristen sind. Daher bitten wir euch, unsere Unterschriftliste zu unterschreiben.
Der Prozess wird am 16.1.2018 in Hamburg stattfinden. Es wäre unheimlich wichtig, dass auch ihr am ersten Prozesstag teilnehmt. Weitere Prozeßtermine: 17.1., 24.1., 25.1., 30.1., 31.1.2018. Das Verfahren soll zirka ein Jahr dauern.

Ebenso findet eine „Internationale Konferenz zum § 129b-Prozess gegen Musa Aşoğlu am 10./11. 2. 2018 in Hamburg“ statt

Reisetour:
Berlin: 12.1.- 14.1.
Hamburg: 15. – 17.1.
Hannover/Bremen: 18.1.
Münster/Bielefeld: 19.1.
Bielefeld:20.1.
NRW: 20.-22.1.
Karlsruhe: 24.-26.1.
Mannheim: 27.1.
Berlin: 28.1.-29.1.
Magdeburg: 29.1.

REVOLUTIONÄR ZU SEIN IST KEIN VERBRECHEN, SONDERN EINE PFLICHT!

Freiheit für Musa Aşoğlu!
Freiheit für Erdal Gökoğlu!
Freiheit für alle politischen Gefangenen.