Unerwartete Wende im Prozess gegen Daniela

Solibild mit Daniela in Leipzig

Ariane Müller, freie Journalistin

Am 12. November 2025, dem 41. Verhandlungstag, stellte die Staatsanwaltschaft Verden einen Antrag, der viele Prozessbeobachter überraschte. Sie beantragte, dass weitere fünf Anklagepunkte – die Überfälle auf Geschäfte und Supermärkte in Löhne und Celle 2011, in Stade 2012, in Elmshorn 2014 und in Northeim 2015 – nicht weiter Gegenstand im laufenden Verfahren sein sollen. Als Begründung wurde angeführt, dass sich mehrere, oft betagte und kranke Zeugen nicht mehr an die Geschehnisse erinnern könnten.
Die Richterkammer hat daraufhin am 42. Verhandlungstag am 18. November 2025 den Beschluss verkündet, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zuzustimmen, fünf Anklagepunkte gegen das mutmaßliche ehemalige Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) fallenzulassen. Damit könnte der Prozess wider Erwarten im Frühjahr 2026 zu Ende gehen. Erst vor kurzem noch hatte der Vorsitzende Richter weitere Prozesstermine bis Ende September 2026 festgelegt. Bis in den Oktober 2026 gab es schon eine grobe Terminplanung.
Das hatte sich im Laufe des Prozesses tatsächlich immer wieder bei den Zeugenbefragungen zu den einzelnen Anklagepunkten gezeigt. Die Zeugen konnten sich nach den vielen Jahren, die seit den verhandelten Taten vergangen sind, nicht mehr richtig an Abläufe oder Verdächtige erinnern. Auch sind Zeugen unter anderem von Gesprächen mit anderen Zeugen sowie von Berichten in Zeitungen, Fernsehen und im Internet beeinflusst worden. Sie hätten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in der Folge Beschreibungen etwa des Aussehens von Verdächtigen als Erinnerungen angegeben, die in Wirklichkeit keine eigenen Erinnerungen waren. Auch erhöhe sich nach Angaben der Staatsanwältin Annette Marquardt das zu erwartende Gesamtstrafmaß nicht signifikant, wenn diese fünf Anklagepunkte nicht eingestellt würden.
Ausgangspunkt dieser Entwicklung war ein nichtöffentliches Gespräch aller unmittelbar am Prozess Beteiligten auf Initiative der Richterkammer am 5. November. Der Vorsitzende Richter Engelke schlug sogar vor, sechs Anklagepunkte fallen zu lassen. Den sechsten Anklagepunkt, der Überfall in Osnabrück 2015, will die Staatsanwaltschaft dagegen weiter verhandelt wissen. Er soll im Januar 2026 in den Prozess eingeführt werden.
Die Anklage der Bundesanwaltschaft (BAW), soll im Frühjahr/Frühsommer erfolgen. Deswegen musste der erste Prozess verkürzt werden, ursprünglich war er schon bis Oktober 2026 terminiert.

Der wahre Grund für die Einstellung der fünf Anklagepunkte ist vermutlich den jetzigen Prozess abzukürzen, weil die Bundesanwaltschaft (BAW) im Frühjahr/Frühsommer 2026 eine Anklage gegen Daniela erheben wird. Dann wird etwa im Spätsommer oder Herbst der zweite Prozess wegen zwei Aktionen der RAF, die Schüsse auf die amerikanische Botschaft in Bonn nach dem völkerrechtswidrigen Einmarsch der US-Armee in den Irak 1991 und der Sprengung des sich Bau befindlichen Gefängnisses und Abschiebeknastes in Weiterstadt 1993 sowie wegen einer Aktion einer Kämpfenden Einheit gegen das Technische Zentrum Eschborn der Deutschen Bank 1990 vor einem Oberlandesgericht (OLG) beginnen.