Der Prozess gegen Daniela – Stand Anfang Mai 2025

Verden Gerichtsgebäude
Verden Gerichtsgebäude

Gruppe: Solidarität mit Daniela

Seit dem 25. März 2025 findet der Prozess gegen Daniela vor dem Landgericht Verden in der niedersächsischen Stadt Celle im Staatsschutzsaal des dortigen Oberlandesgerichts (OLG) statt. Ab Ende Mai soll dann der Prozess in einer ehemaligen Reithalle in Verden-Eitze, Weitzmühlener Straße, fortgesetzt werden. Der neue Gerichtssaal, kostet rund 3,6 Millionen Euro einschließlich der Miete, wird zu einem Hochsicherheitssaal umgebaut – mit Stacheldrahtzäunen, Sichtschutzwänden und Überwachungskameras. Der Vertrag für den roten Klinkerbau am Stadtrand von Verden – fast 5 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt, fernab vom öffentlichen Leben – gilt für zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden. Aus »Platz- und Sicherheitsgründen« hat die Verhandlung nicht im Landgericht Verden sondern in Celle begonnen. Daniela wird vorgeworfen, zwischen 1999 und 2016 – nach der Auflösung der RAF 1998 – an 13 Geldbeschaffungsaktionen in Nordwestdeutschland zusammen mit den noch gesuchten vermeintlichen Ex-RAF-Mitglieder Volker und Burkhard beteiligt gewesen zu sein. Ein weiterer Prozess wird dann vermutlich vor dem OLG Frankfurt stattfinden, u.a. wegen der Aktion der RAF auf den damals im Bau befindlichen Knast in Weiterstadt.
Vor den verschiedenen Eingängen zum OLG stehen jeweils immer zwei mit Maschinenpistolen schwerbewaffnete Polizeibeamte. Etliche Polizeiwannen stehen in unmittelbarer Nähe herum, beim Eintreffen von Daniela in Celle und bei der Rückfahrt werden die Straßen gesperrt, so dass dann immer in Celle ein massiver Verkehrsstau entsteht. Während der Transportfahrten zwischen der JVA Vechta, in der Daniela seit ihrer Verhaftung in Berlin Ende Februar 2024 einsitzt, und dem OLG Celle muss Daniela auf Anordnung der JVA Vechta (!) eine schwere Bleiweste anziehen. Dies teilte der Vorsitzende Richter Engelke am letzten Prozesstag mit. Die Bleiweste wurde zu ihrem eigenen Schutz angeordnet, weil ja Daniela angeblich auf den Fahrten erschossen werden könnte. Daniela selbst hat im Prozess erklärt, sie verzichtet auf die Bleiweste, das Risiko nimmt sie in Kauf. Die Anwält*innen von Daniela, Undine Weyers, Lukas Theune und Ulrich Klingggräff, alle aus Berlin, forderten den Richter auf, schnellstens mit der Leitung der JVA zu sprechen, damit diese Maßnahme umgehend beendet wird. Er hat schließlich eine Fürsorgepflicht, es kann ja wohl nicht sein, dass Daniela demnächst nicht mehr im vollen Umfang verhandlungsfähig sein wird. Die Bleiweste führt bei ihr zu langanhaltenden Schmerzen vor allem im Nackenbereich, die Konzentration leidet darunter. Die Hand- und Fußfesseln sind Anordnungen der Bundesanwaltschaft. Daniela freut sich jedes Mal, wenn bei der Rückfahrt ihr zugewinkt wird. Vier Polizeiwagen begleiten den VW-Bus der JVA Vechta bei den Fahrten. Eine Fahrt dauert rund 2 bis 2 1/2 Stunden.
Die Zuschauer*innen und die Journalist*innen werden einer sehr rigorosen Durchsuchung unterworfen. Alle Gegenstände werden durchleuchtet, die Schuhe müssen ausgezogen werden, die Menschen werden körperlich abgetastet. In den Gerichtssaal dürfen nur Plastiktrinkflaschen und Schreibutensilien mit reingenommen werden.
Zu den Prozesstagen in Celle wird jedes Mal in Sichtnähe des OLG eine Kundgebung angemeldet, quasi als Anlaufstelle und Treffpunkt.
Celle ist auch bekannt geworden u.a. durch das sogenannte Celler Loch, ein vom niedersächsischen Verfassungsschutz verübter Anschlag. Am 25. Juli 1978 wurde ein Loch in die Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle gesprengt, um die misslungene Befreiung von Sigurd Debus, ein Gefangener und der solidarisch zu den RAF-Gefangenen war, vorzutäuschen. Der Geheimdienst wollte auf diesem Weg einen Spitzel in die Stadtguerilla einschleusen. Sigurd wurde am 11. April 1981 während eines Hungerstreiks durch ärztliche Folter bei der Zwangsernährung ermordet. Sein Tod wurde erst am 16.April 1981 bekanntgegeben.
Sigurd war Ende Februar 1974 bei einer Bankenteignung in Hamburg verhaftet worden. Seit Mitte 1973 lebte und organisierte sich Sigurd in der Illegalität. Später wurde er in Hamburg wegen Aufbau einer Guerillagruppe, Banküberfällen, Waffenbesitz, einem versuchten Sprengstoffanschlag auf die Verfassungsschutzzentrale in Hamburg und einer Aktion auf das „Haus der Industrie“ (dem Sitz des „Bundesverbandes der Deutschen Industrie“) in Köln zu 12 Jahren Knast verurteilt.
Das mediale Interesse hat inzwischen merklich nachgelassen. Aber auch die Zuschauerplätze waren zuletzt nicht alle besetzt. Dies war am ersten Prozesstag noch ganz anders. Die Einlasskontrollen für die Journalist*innen und Zuschauer*innen dauerten teilweise bis zu 2 Stunden. Die 10 (!) Zuschauerplätze reichten überhaupt nicht aus. Ursprünglich sollten von diesen zehn Plätzen sogar zwei für Verfassungsschutzbeamte reserviert werden. Dies wurde im Vorfeld von der zuständigen Richterkammer abgelehnt.
Am ersten Prozesstag wurden zwei im Glaskasten der Angeklagten positionierte Wachleute nach der Mittagspause ihrer Posten wieder verwiesen. Nach Kritik der Anwälte, die hinter ihnen sitzenden Justizvollzugsbeamten könnten Gespräche zwischen ihnen und Daniela mithören, entschied das Gericht mal im Sinne der Verteidigung.
Am ersten Prozesstag hatte Daniela eine Erklärung verlesen, die u.a. auch auf der Webseite: www.political-prisoners.net veröffentlicht wurde.
Bisher wurden immer wieder alle Anträge der Verteidigung abgelehnt, die gefordert hatten, dass das Verfahren gegen Daniela eingestellt bzw. ausgesetzt und der Haftbefehl gegen sie aufgehoben wird. Die Verteidigung möchte die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu Danielas Rolle den Aktionen der RAF aus den Jahren 1990 bis 1993 abwarten. Außerdem beantragten die Verteidiger, Einsicht in die bisherigen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zu bekommen.
Die beiden Verfahren, also der aktuelle Prozess wegen der Geldbeschaffungsaktionen und die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft, werden quasi in einen Topf geworfen, der Inhalt dann verrührt, um schließlich die Stücke herauszufischen, die das Bild einer »Mörderin« und »Terroristin« ergeben. Unter diesen Bedingungen sei kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich, das ist eine öffentliche Vorverurteilung, kritisierten die Anwälte.
Auch eine politische Voreingenommenheit meinen die Richter nicht zu haben Den Vorwurf der Verteidigung, das Gericht könnte auch davon beeinflusst sein, wiesen die Richter zurück. Sie seien vollkommen unvoreingenommen und die Verfahren seien juristisch völlig voneinander losgelöst, behaupten die Richter.
Erst einen Tag vor Prozessbeginn hatten die Anwälte eine Festplatte mit Daten im Umfang von 18 Terabyte erhalten. Das entspräche etwa zehn Millionen Aktenordnern. Selbst eine rudimentäre Sichtung dieser Informationsmenge würde mehrere Monate dauern. Die Richter wiesen den Antrag auf Verschiebung bzw. Aussetzung allerdings auch hier ab, da die Verteidigung nach Ansicht des Gerichts schon in den vergangenen zehn Monaten diesen Teil der Akten proaktiv beim Landeskriminalamt Niedersachsen hätte einsehen können.
Am zweiten Prozesstag waren die Richter sehr „sportlich“. Nachdem sich die Richter in einer kurzen Mittagspause zur Beratung zurückgezogen hatten, verkündeten sie: Alle Anträge, die die Verteidigung am ersten Prozesstag gestellt hatten, wurden abgelehnt. In 20 Minuten sind die Entscheidungen grundlegend gefällt worden, dann schriftlich formuliert und mehrfach kopiert worden. Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Kammer immer so schnell arbeiten würden.
In den letzten Prozesstagen waren mehrere Zeug*innen vorgeladen worden, die zu dem Überfall auf den Geldtransporter im niedersächsischen Stuhr-Mackenstedt bei Bremen befragt wurden. Darunter war auch einer der beiden Geldtransportfahrer, der andere ist vor Jahren verstorben. Es liegt aber eine Aussage von ihm vor. Alle Zeug*innen sagten vor Gericht aus, auch wenn selbstverständlich nach 10 Jahren Erinnerungslücken vorhanden sind, dass sie nur drei Männer – teilweise auch von vier Männern ausgegangen sind – wahrgenommen haben von der Statur und der Größe her, dass einer von den Männern einen Schnurrbart hatte und dass sie für Osteuropäer gehalten wurden. Eine Frau wurde von diesen Zeugen nicht erkannt. Bei all diesen Zeug*innenbefragungen versuchte der Vorsitzende Richter mehrmals durch Suggestivfragen diese in eine bestimmte Richtung ihrer Aussagen zu beeinflussen.
Der Vorsitzende Richter vermittelt im Prozess von sich aus so ein Bild, er sei liberal, verständnisvoll und menschlich. Am letzten Prozesstag (29. April) lobte er die gute Atmosphäre im Gerichtssaal, dies wäre vorbildlich.
Am 29. April wurde ein weiterer Zeuge befragt, der seine Wohnung in Bremen mehrmals von 2013 bis 2016 an eine Frau Sarah Lopez untervermietet hatte, die er im Gerichtsaal als Daniela Klette erkannte hatte. An Einzelheiten könne er sich nicht mehr erinnern. Auch hier sollte der Zeuge durch Suggestivfragen dahin gebracht werden, ob u.a. nicht mal in Gesprächen das Wort Berlin gefallen sei. Auf diesen Vermieter sind die Polizeibehörden nur gekommen, weil in der Wohnung von Daniela in Berlin Daten von ihm aufgefunden worden sind. Die Frage ist nicht nur hier berechtigt: Warum heben viele linke Menschen immer wieder Daten, Unterlagen usw. auf, die für die politische Arbeit nicht relevant sind?