#447 | Vorwort Juli/August 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

wir melden uns mit der dritten Ausgabe für dieses Jahr… Dass wir im Verzug sind tut uns leid, wir hoffen, dass die satte Zahl von fast 50 Seiten von Euch als Entschuldigung angenommen wird. Wie schon gewohnt drucken wir an dieser Stelle noch ein paar kürzere Meldungen ab und wünschen Euch viel Spaß beim lesen…

Bis zur nächsten Ausgabe,
Eure Redaktion

 

Kurzmeldungen

Dem 129b-Gefangenen Musa Aşoğlu droht die Abschiebung in die Niederlande! Am Donnerstag, den 20. Juli, fand deswegen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg die Verhandlung statt. Trotz der Kurzfristigkeit des Termins waren zirka 10 solidarische Prozessbeobachter:innen gekommen. Musa wurde mit Fuß- und Handfesseln vorgeführt. Nur die Fesseln an den Händen wurden entfernt. Zusätzlich waren 6 bewaffnete Bullen im Gerichtssaal! Die Ausländerbehörde will Musa Aşoğlu direkt aus der Haft heraus, die nach 6 Jahren und 9 Monaten, Ende August endet, in die Niederlanden abschieben. So wird verhindert, dass Musa nach seiner Entlassung in der BRD bleibt, um das Klageverfahren gegen die Feststellung seiner Freizügigkeit als EU-Bürger und Abschiebung letztinstanzlich durchzuführen. Gegen den Genossen Musa war sowohl von der Türkei, als auch von den USA ein Kopfgeld ausgesetzt. Musa befürchtet deshalb, dass er in den Niederlanden entführt wird oder die Regierung ihn in die USA abschiebt. Die Entscheidung wurde im Gericht nicht direkt verkündet, es wird aber mit einer negativen Entscheidung bis Mitte August gerechnet.

Wie wir in dieser Ausgabe berichten, hat das Landgericht Freiburg Thomas Meyer-Falks Haftentlassung beschlossen. Am 21. Juli hat die Staatsanwaltschaft Beschwerde gegen Thomas Freilassung eingelegt. „Nun geht der Fall zum 2. Strafsenat beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe,wo voraussichtlich im August oder September mit einer Endscheidung zu rechnen sein dürfte“ (Thomas)

Hier noch eine erfreuliche Nachricht welche wir am 10. August auch schon auf unserer Homepage veröffentlichen konnten:

„Heute wurde Findus aus der JVA Heimsheim entlassen. Wir freuen uns sehr den Genossen außerhalb der Knastmauern in die Arme schließen zu können. Vorangegangen ist der Haftentlassung eine juristische Auseinandersetzung an deren Ende nun das OLG Stuttgart die Aussetzung des Haftbefehls verfügte.
Wer Findus erreichen möchte kann vorerst weiterhin Briefe mit dem Stichwort „Findus“ an die Postadresse der Roten Hilfe OG Stuttgart (Böblinger Str. 105, 70199 Stuttgart) senden.“
https://antifaheisstzusammenstehen.wordpress.com


 Siehe auch aktuelle Ergänzungen zum GI 447