Im Februar hat der Revisionsprozess im sog. Parkbankprozess am Hamburger Landgericht stattgefunden. Die Kammer folgte den Theorien von Staatsanwaltschaft und Bullen insofern nicht, als dass die Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten nun für 4 Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss die Gefährtin innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteils 60 Sozialstunden ableisten.
Über ein halbes Jahr nachdem die Urteile gegen zwei der drei Anarchist*innen rechtskräftig wurden, die im sogenannten Parkbankverfahren verurteilt wurden, ist nun für den ersten Gefährten der Brief für den Haftantritt am 27.1.2023 gekommen. Er muss jetzt seine letzten 6 Monate absitzen. Der zweite Gefährte wartet noch auf seinen Haftantrittstermin und für die dritte Gefährtin erwarten wir das end- gültige Urteil im März.