Revision im Parkbankprozess

Im Februar hat der Revisionsprozess im sog. Parkbankprozess am Hamburger Landgericht stattgefunden. Die Kammer folgte den Theorien von Staatsanwaltschaft und Bullen insofern nicht, als dass die Haftstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten nun für 4 Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss die Gefährtin innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteils 60 Sozialstunden ableisten.

Über ein halbes Jahr nachdem die Urteile gegen zwei der drei Anarchist*innen rechtskräftig wurden, die im sogenannten Parkbankverfahren verurteilt wurden, ist nun für den ersten Gefährten der Brief für den Haftantritt am 27.1.2023 gekommen. Er muss jetzt seine letzten 6 Monate absitzen. Der zweite Gefährte wartet noch auf seinen Haftantrittstermin und für die dritte Gefährtin erwarten wir das end- gültige Urteil im März.