Andreas Krebs‘ Buch in JVA Schwäbisch-Gmünd auf dem Index

Thomas Meyer-Falk

Vor wenigen Wochen landete das Buch des Langzeitgefangenen Andreas Krebs, der zur Zeit in Italien im Gefängnis sitzt, in der schwäbischen JVA Schwäbisch-Gmünd auf dem Index, nachdem die stellvertretende Anstaltsleiterin Z. das Buch gelesen hatte.

Das Buch von Andreas Krebs

In seiner Autobiografie „Der Taifun- Erinnerungen eines Rebellen“ berichtet Krebs über seine langjährigen Hafterfahrungen in einer klaren Sprache, welche nicht nur die aus seiner Sicht bestehenden Zustände in deutschen Gefängnissen klar anspricht.
Mit dem Buch versucht Krebs, seine Erfahrungen zum einen zu verarbeiten, aber auch einem breiteren Publikum einen ungeschminkten Einblick in den Haftalltag zu geben.

Die Anhalteverfügung

Am 18.08.2021 verfügte die stellvertretende Anstaltsleiterin der Frauenhaftanstalt Schwäbisch-Gmünd, dass der Sicherheitsverwahrten F. das Buch nicht ausgehändigt werde, da der Besitz die Sicherheit und Ordnung sowie die Resozialisierung von Frau F. gefährden würde.
Die Juristin mokiert sich zum einen über die Sprache, wenn namentlich von der Justiz als „Drecksystem“, von „Bullen“ oder von Richtern als „Heuchlern“ (nur am Rande: die Gefängnisjuristin unterzeichnete ihre Verfügung mit „Richterin am Amtsgericht“) die Rede ist.
Dann bemängelt sie, dass Suizid als Ausweg für Langzeitgefangene als ein gangbarer Weg dargestellt werde. Krebs beschreibe zudem Fluchtgedanken und Gewaltphantasien gegenüber JVA-Personal. Ferner berichte er über menschenunwürdige, erniedrigende Haftbedingungen sowie gewaltsame Übergriffe seitens des Vollzugpersonals auf ihn.
Die Sprache des Buches sei „allgemein sehr verrohend und hetzend“ und seien Ausdruck einer „Feindseligkeit des Autors gegen den Staat und seine Institutionen“.

Das Buch sei deshalb geeignet, eine „massive Oppositionshaltung gegenüber dem Vollzug und den Bediensteten der Anstalt hervorzurufen oder ggf. zu verstärken“.
Ein milderes Mittel, wie eine Schwärzung entsprechender Passagen, sei nicht ausreichend.

Bewertung

Die juristische Bewertung mancher Passagen ist eine Sache und da liegt die Amtsrichterin, die zur Zeit im Gefängnis arbeitet, sicher auf der Linie mancher Landes- und Oberlandesgerichte, was sehr schmerzhaft auch das Autor:innen- und Herausgeber:innenkollektiv des Ratgebers „Wege durch den Knast“ in den letzten Jahren erfahren musste, wo auch manche Gefängnisleitung das Buch auf den Index verbotener Literatur setzte. Eigentlich sollte man aber 2021 meinen, dass wenn selbst die römisch-katholische Kirche ihren Index verbotener Bücher entrümpelt und aufgibt, deutsche Knastleitungen nicht ein neues System von verbotener Literatur etablieren.

Insofern ist dem Verbot inhaltlich vehement zu widersprechen. Die Juristin macht zum Beispiel nicht geltend, dass die Schilderungen von Andreas Krebs hinsichtlich der Übergriffe unwahr seien oder sonst in irgendeinem Punkt falsch.
Wer in den letzten 30 Jahren aufmerksam die Berichte des „Antifolterkomitees“ des Europarates oder die Besuchsberichte der „Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe“ zu bundesdeutschen Gefängnissen gelesen hat, dem wird vieles, was Krebs beschreibt an unwürdigen Haftbedingungen und Übergriffen, dort ebenfalls begegnen.

Suizidgedanken oder der Hinweis, dass dies ein gangbarer Weg für Langzeitgefangene sei, können aber schlechterdings die Sicherheit und Ordnung und auch nicht das Vollzugpersonal gefährden, denn das Bundesverfassungsgericht hat vor nicht allzu langer Zeit in einem Urteil die autonome Selbstbestimmung des Einzelnen, was die freiwillige Beendigung des eigenen Lebens betrifft, gewissermaßen zu einem Grundrecht erklärt und betont, es komme dem Staat nicht zu, die Gründe, die zum Suizid motivieren, zu bewerten; an diese Rechtsprechung hat die Richterin, die zur Zeit im Gefängnis arbeitet, augenscheinlich nicht gedacht.

Aus den Zeilen der Verfügung strömt der Muff längst vergangener Jahrzehnte und im Grunde ist es doch paradox: ausführlich mit Zitaten wird die angeblich vollzugsfeindliche Tendenz des Buches belegt und die hierauf fußende Verfügung der Betroffenden ausgehändigt, womit sie über jene Zitate, die doch so bedenklich sein sollen, direkt informiert wird.

Nach meiner Erfahrung sind es dann solche Handlungen der Haftanstalten, die erst recht den Widerstandsgeist von Inhaftierten wecken und viel weniger die inkriminierten Bücher. Denn um nochmal auf „Die Wege durch den Knast“ zurück zu kommen, es ist aus keiner Anstalt bekannt geworden, in denen das Buch zugänglich ist, sogar mancherorts in Knastbüchereien, dass es dort zu Aufständen oder Übergriffen gekommen wäre – und das gleiche gilt auch für das Buch von Krebs.
Insofern baut hier die Anstaltsleitung eifrig an einem potjemkinschen Dorf, wenn sie dem Buch solch eine hohe potentielle Gefährlichkeit attestiert.


Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsabstalt (SV)
Hermann-Herder-Str. 8, 79104 Freiburg
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