Ein Interview mit einem Vertreter der Roten Hilfe Magdeburg – Matthias Kramer

Redaktion

Stolze Heimat und starker Staat*, die Koalitionsregierung aus CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen in Sachsen Anhalt bereitet der Innenministerkonferenz einen würdevollen Empfang

Vom 28. bis 30. November 2018 wird in Magdeburg die 209. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) stattfinden. In diesem Jahr hat der Innenminister des Bundeslandes Sachsen-Anhalt den Vorsitz und nachdem es im Juni das erste Treffen der Innenminister in Quedlinburg gab, formiert sich für das zweite Treffen ein breiter Widerstand. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um zum Einen über die Innenministerkonferenz zu sprechen und zum Anderen die repressive Situation in Sachsen-Anhalt genauer zu beleuchten.

Hallo Matthias, die Vorbereitungen zur IMK in Magdeburg laufen auf Hochtouren und verschiedene Gruppen bereiten sich auf eine breite Mobilisierung vor. Beginnen wir mit einer kurzen Skizzierung, was habt ihr als Rote Hilfe Magdeburg für eine Meinung zur IMK?

Ich denke, dass es zwei Ebenen gibt. Das eine ist die „Institution“ Innenministerkonferenz, unabhängig vom aktuellen Geschehen. Hier wird sichtbar, wie die bürgerliche Demokratie tatsächlich funktioniert. Die Innenminister treffen sich zwar sehr dekorativ in Magdeburg, im Herrenkrughotel, aber die Entscheidung, was sie gedenken, uns, den gemeinen Staatsbürgern, darüber mitzuteilen, was sie dort tatsächlich besprochen und beschlossen haben, treffen sie selbst.
Dies ist in der bürgerlichen Demokratie durchaus die Regel. Grundsätzliche Entwicklungen werden in solchen Parallelgesellschaften, wie die ständigen Konferenzen der Ministerien, die offiziellen oder auch inoffiziellen Beratergremien des Bundestages, in den „Denkfabriken“ (Think Tank) wie z.B. die Bundesakademie für Sicherheit oder die Bertelsmann Stiftung und in den Vorständen der sogenannten Arbeitgeberverbänden beschlossen.
Die Aufgabe der bürgerlichen Politiker/innen besteht dann darin, uns, dem gemeinen Staatsvolk, die Entscheidungen solcher Gremien schmackhaft zu machen. Wir sollen nicht nur stillschweigend akzeptieren, dass wir als „drohende Gefahr“ DNA-getestet, videoüberwacht und vorsorglich in Haft genommen werden können, sondern wir sollen es durchaus als positiv empfinden, endlich richtig und effektiv vor dem bösen Terroristen und – offensichtlich vor allem vor uns selbst – beschützt zu werden.
Deshalb ist es notwendig solche Institutionen, wie die Innenministerkonferenz, als ein Herrschaftsinstrument der bürgerlichen Klasse zu thematisieren. Natürlich immer auch mit der Zielstellung, dass sich dies dann auch in einer entsprechen Intervention materialisiert.
Die andere Ebene ist die aktuelle Situation. In allen Bundesländern, ausgenommen ist zur Zeit nur Thüringen, werden die Sicherheits- und Polizeigesetze vereinheitlicht und verschärft. Den Auftakt dazu gab das Bundesland Baden-Württemberg. Bereits im Januar 2017 verkündete der Ministerpräsident, Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen), mit dem neuen Polizeigesetz „an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen gehen (zu wollen).“[1] Das Gesetz, welches im November 2017 beschlossen worden ist, war faktisch die Blaupause für die nachfolgenden Polizeigesetze in den anderen Bundesländern.

Was ist das „Neue“ an den Polizeigesetzen?

Ich denke, zu den Details haben sich sehr viele Menschen bereits geäußert. Neu sind die Dimension der Qualität dessen, was heute machbar ist, und die Quantität, mit der dies dann auch angewendet wird. Hinzu kommen die umfangreichen „Vorfeldoptionen“, die man den Repressionseinrichtungen, unter der Maßgabe der drohenden Gefahr, ermöglicht.
Anlässlich der Einführung der elektronischen Fußfessel, als „vorbeugende Maßnahme“ (für „verurteilte Straftäter“ gab es sie bereits in Sachsen-Anhalt) wurden jetzt durch den Innenminister in unserem Bundesland und seinem Verfassungsschutz 15 „Gefährder“ über Nacht aus dem Hut gezaubert. Selbst wenn man sich auf diese Art Argumentation einlassen würde, hieße das im Klartext, dass hier ein Gesetz für 15 Menschen erlassen wird, von dem dann alle über 2 Millionen Einwohner/innen vom LSA betroffen sind.

Wie ist die konkrete Situation in Sachsen-Anhalt. Bei euch gibt es ja ebenfalls ein neues Polizeigesetz, bzw. ist es noch in Arbeit?

Jein, in Sachsen-Anhalt wird seit langem die bekannte „Salamitaktik“ angewendet, es gibt kein Gesamtpaket – mit dem man alle Verschärfungen bündelt. Die Veränderungen werden gestückelt und einzeln beschlossen.
Aktuell wurde die Fußfessel bei „drohender Gefahr“[2] sowie ein Aufenthaltsgebot- und verbot und Kontaktverbot im SOG – das ist das Polizeigesetz in LSA (Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ) – beschlossen. Wobei in diesen Zusammengang die Definition des Begriffs „Terrorismus“ deutlich über den § 129 hinausgeht.
Als nächstes soll unter anderem eine Novellierung des Haftrechts im § 38 (SOG) – das betrifft die persönliche Anhörung in Gewahrsam durch eine/n Richter/in – vorgenommen werden.
Begleitet wird dies durch eine Polizeistrukturreform, in der unter anderem die Polizeistärke von jetzt 5600 auf 7000 erhöht werden soll.
Gleichzeitig wurden und werden im Bundesland bewusst Tabubrüche vollzogen, wie zum Beispiel mit der Datei „Minderjähriger Straftäter“ beim Verfassungsschutz[3] oder dem 2017 beschlossen HIV-Zwangstest für vermeintlich Schwule, drogenabhängige oder wohnungslose Menschen im SOG.[4] Auf anderen Gebieten ist man auch Vorreiter, wie zum Beispiel dem „Ausreisezentrum“[5] in Halberstadt oder dem Knast in Burg, der als PPP Projekt[6] errichtet worden ist.
Ebenso ist seit 2001 eine enge Kooperation der Polizei mit dem Verfassungsschutz innerhalb des GIAZ – ehemals „Gemeinsames Informations- und Auswertungszentrum islamistischer Terrorismus“ jetzt „Gemeinsames Informations- und Abwehrzentrum im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt“ – selbstverständlich.
Dazu gehören auch die Bundesratsinitiativen wie die Abschaffung der Kostenfreiheit der Sozialgerichte, das Fahrverbot für „jugendliche Straftäter“ oder die Einführung eines Gesinnungsstrafrecht bei Körperverletzung oder anderen „Delikten“.

Die bundesweit festzustellende repressive Entwicklung erstreckt sich nicht nur auf die Ausdehnung der Polizeigesetze, bzw. in LSA das SOG. Kannst du uns Beispiele nennen, mit denen außerhalb dieser genannten Gesetzte versucht wird, Rechte einzuschränken und die Repression auszubauen?

Ja, unter anderem ein „Wohnungsaufsichtsgesetz“ und ein De-facto-Ankerzentrum. Mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz wird es zukünftig den Ordnungsämtern möglich sein, Wohnungen mit einem „auffälligen“ Personenverkehr zu kontrollieren. Das wird vor allem Großfamilien, mit und ohne Migrationshintergrund, und Wohnungen, die so eine Art kultureller Treffpunkt sind, treffen. Mit der Errichtung des Ankerzentrums verfährt man, wie bereits oben gesagt. Statt, so wie im Bund vorgesehen, eine extra Einrichtung zu schaffen, wird die ZASt Halberstadt, die Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge des Landes, um die Funktionen des Ankerzentrums erweitert. Menschen, die in Sachsen-Anhalt Asyl beantragen, sollen die ZASt erst gar nicht verlassen, sondern gleich an Ort und Stelle durch die entsprechende Behörden abgeurteilt und abgeschoben werden. Neben den bereits dort tätigen staatlichen „Rückkehrberatern“, sollen Ämter, wie das Jugendamt, die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht direkt in der ZASt (Halberstadt) eingerichtet werden. Anzumerken ist, dass die wesentlichste Aufgabe des Jugendamtes nicht darin besteht, sich um Jugendliche zu kümmern, sondern die „Alterseinschätzung“ durchzuführen.

Regt sich denn Widerstand gegen diese Entwicklungen?

Es gibt seit Jahren eine kontinuierliche politische, praktische und auch überregionale Solidarität mit den politischen und sozialen Gefangenen im Bundesland durch das Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, es gab eine sehr intensive Kampagne gegen das Abschiebelager in Halberstadt und es gibt durchaus immer wieder punktuell Widerstände gegen bestimmte Entwicklungen. Es gibt ja bspw. auch Versuche der Gefangenengewerkschaft GG/BO, sich in Burg zu konstituieren und zu festigen.
Aber insgesamt herrscht in Sachen-Anhalt eher eine reaktionäre gesellschaftliche Atmosphäre. Aktuell haben wir erleben können, wie die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Wetteifer mit der AFD darüber stritt, wer in der Lage sei, einen Begriff wie „Heimat“ zu füllen und wer den „starken Staat“ tatsächlich gewährleisten könne und wer nicht.[7] Stellvertretend sei auf Herrn Webel (CDU Minister) verwiesen, der der Meinung ist, dass, wenn die Grundrechte im Wege stehen würden, man sie dann abschaffen solle oder auch Herrn Striegel von den Grünen, der meinte, sich in seiner Befürwortung der elektronischen Fußfessel auf Helmut Schmidt berufen zu müssen. Helmut Schmidt hat ja bereits in seiner Jugend als Nazi Leutnant den Kampf gegen den Bolschewismus im Osten geführt und 1977 gegen die Genossen/innen der RAF genau in dieser Traditionslinie gehandelt.
Alle im Landtag vertretenen Parteien, und ich betone ALLE, sind sich darüber einig, dass es eine Repression geben müsse und die dazu notwendigen Mittel, einschließlich des Personals, gestärkt werden müssten.[8] Bezeichnend dürfte sein, dass wenn es um die Entwicklung des bürgerlichen Rechts, insbesondere auch des Strafrechtes, geht, im Bundesland ein durchaus christlich – konservativer Mann, der Herr von Bose, der Datenschützer des Landes, zu den schärfsten Kritikern der jeweiligen Landesregierungen gehört. Darüber hinaus gibt es eine durchaus kontinuierliche, fundierte Kritik an der Art und Weise der Durchführung der Repression, durch die Linkspartei, und wir faktisch vor der klassischen Frage stehen, ob das Glas immerhin noch halb voll oder doch schon eher halb leer ist.

Aber immerhin hat Bündnis 90/ Die Grünen erreicht, dass z.B. der Einsatz der Fußfessel auf drei Jahre befristet wurden ist ?

Genau, diesen Taschenspielertrick haben die Grünen ja bereits bei den Sicherheitspaketen I und II in den Jahren 2001/2 angewendet. Mit jenen „Antiterrorgesetzen“ wurden die Grundlagen für die neue Qualität der Repression von heute eingeleitet. In Sachsen-Anhalt selbst schaffen es die Grünen immer wieder sich medial als Bürgerrechtspartei zu profilieren. Aktuell mit der Forderung die Wahlrechte für Migranten/innen auszuweiten. Aber überall dort, wo sie an den Schaltstellen der Macht sitzen, unterstützen sie die Verschärfung der Gesetzgebungen oder verhindern fortschrittliche Entscheidungen. So wurde unter anderem mit den Stimmen der Grünen verhindert, dass unser Bundesland die Bundesratsinitiative, die die sexuelle Orientierung unter den Schutz des Grundgesetzes stellen soll, verhindert. Ebenso, dass das Wohnungsaufsichtsgesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft wird. Die über 2000 Menschen, die seit dem Beginn der Koalitionsregierung aus CDU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen aus unserem Bundesland gewaltsam, unter anderen nach Afghanistan, abgeschoben worden sind, sind nicht interpretierbar. Auf anderen Gebieten, wie z.B. der Internet-streife des LKA, sind die Günen Politiker/innen sogar die treibende Kraft…

Und nicht zu vergessen die AFD!

Richtig, die immerhin den Vorsitz des Innenausschusses im Landtag hat. In Sachsen-Anhalt zeigt sich sehr deutlich, es sind die bürgerlichen Politiker/innen, die durch die ständige Propagierung des repressiven bürgerlichen Staates, jene Atmosphäre schaffen, in denen sich dann neofaschistische und pro faschistische Kräfte pudelwohl fühlen. Und es sind immer wieder die bürgerlichen Politiker/innen, die sich des Rassismus bedienen.
Schon die enge Kooperation der Polizei mit dem Verfassungsschutz wurde mit der Bedrohung durch den islamischen Terrorismus begründet, ebenso die elektronische Fußfessel bei „drohender Gefahr“ für die jetzt die bereits erwähnten „15 Gefährder“ herhalten müssen. Aktuell erleben wir eine Hetzkampagne durch SPD Mitglieder gegen die Anwesenheit von Bürger/innen aus Rumänien in unserem Bundesland, welche dann auch in einem Gesetz – dem Wohnungsaufsichtsgesetz münden soll.[9] Zur Erinnerung, die gleiche Partei, die diese Kampagne mit der Begründung führt, dass diese Menschen in unsere Sozialsysteme einwandern würden, war es, die einst dem Betreiber des Privatknastes Burg Millionen von Steuergeldern in den berüchtigten Rachen warf.

Für den 24. November mobilisiert das Bündnis #unheimlichsicher zu einer Großdemonstration. Laut Medienberichten rechnen die Organisatoren mit einer vierstelligen Teilnehmerzahl. Neben vielen weiteren UnterstützerInnen seid ihr auch dabei. Was erwartet ihr von der Demo und sind noch weitere Aktivitäten geplant?

Wir freuen uns natürlich auf die Demonstration. Darüber hinaus soll es rund um die IMK verschiedene Veranstaltungen geben und auch wir möchten den Inhalt dieses kurzen Interviews nach außen tragen. Eine Demonstration wie sie für November geplant ist, ist richtig und wichtig. Entscheidend jedoch ist, sich kontinuierlich mit der Repression auseinanderzusetzen. Die neue Qualität der Polizeigesetze fällt ja nicht irgendwo vom Himmel. Der Einstieg zum Ausstieg, z.B. bei der Unschuldsvermutung, war unter anderen das Geldwäschegesetz, welches zugegebenermaßen durchaus mit einer gewissen antikapitalistischen Rhetorik versehen war, im Jahre 2001.
Wir brauchen einen Widerstand der bereit ist, „alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist.“[10] Einen Widerstand, in dem ein solidarischer Umgang sowohl mit den Verschiedenartigkeiten der Praktiken als auch mit der Verschiedenheit der Intensität der Klassenkämpfe selbstverständlich ist.

Infos:

• 1.584 Soziale Gefangene, davon 17 in Sicherheitsverwahrung
• drei JVA
darunter die JVA Burg als Privatknast
Betreiber Projektgesellschaft Justizvollzug Burg GmbH & Co. KG
c/o Bilfinger RE Asset Management GmbH
An der Gehespitze 50
63263 Neu-Ilsenburg
• einen Jugendknast in Raßnitz
• eine Jugendarrestanstalt Halle (Saale)
unter anderem wurden seit 2016 423 Menschen auf Grund von „Schulverweigerungen“ in den Jugendarrest eingewiesen
• seit 2016 wurden 2009 Menschen aus Sachsen Anhalt abgeschoben, hinzu kommen noch jene über 1.000 Menschen die zur „freiwilligen Ausreise“ genötigt wurden sind und die ca. 500 Menschen, die sich vor der drohenden Abschiebung durch Flucht in die Illegalität retteten
• jährlich sind in Sachsen Anhalt ca. 40.000 Menschen von Sanktionen durch das Jobcenter (Leistungskürzungen) betroffen

Todesfälle in Polizeigewahrsam

Am 22. Januar 93 wurde Lorin Radu, ein 21 jähriger Mensch aus Rumänien, durch eine Schuß in dem Rücken, im Polizeirevier Staßfurt getötet.

Polizeirevier Dessau
drei ungeklrärte Todesfällen
1997 Hans Jürgen Rose
2002 Mario Bichtemann
2005 Oury Jalloh


Fußnoten:

* Regierungserklärung des Ministers für Inneres und Sport Herr Holger Stahlknecht zum Thema: „Sachsen-Anhalt: unsere Heimat, starker Staat, gelebter Zusammenhalt“ 30.08.2018
[1] Merkur: Kretschmann: Notfalls verfassungsrechtliche Grenzen ausreizen.14.1.2017.
Siehe auch: http://kommunalinfo-mannheim.com/2018/02/07/neues-polizeigesetz-in-baden-wuerttemberg-militarisierung-der-polizei-und-schwere-eingriffe-in-grundrechte/#sdfootnote2sym
[2] Die elektronische Fußfessel konnte in dem Bundesland seit 2012 für „entlassenen aber noch gefährliche Straftäter“ angeordnet werden
[3] wurde, nach dem sie bekannt wurde, „nach offiziellen Angaben“ wieder gelöscht
[4] wurde durch die Partei die Linke wieder aus dem SOG rausgeklagt
[5] das „Ausreisezentrum“ ( Zentrales Ausreisezentrum des Landes Sachsen-Anhalt bei der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) )ist ein Abschiebelager, in ihm werden Menschen ohne Papiere eingewiesen. Sie erhalten kein Geld und auch keine sonstigen Sachleistungen, bis auf das tägliche Essen und Bekleidung, die Residenzpflicht ist auf das Lager beschränkt und die Aufenthaltserlaubnis müssen scih dies Menschen zum Teil täglich bestätigen lassen
[6] siehe auch http://de.indymedia.org/2012/12/338948.shtml und https://freedomforthomas.wordpress.com/2013/01/11/knast-in-burg-und-der-rechnungshof/
[7] Regierungserklärung des Ministers für Inneres und Sport Herr Holger Stahlknecht zum Thema: „Sachsen-Anhalt: unsere Heimat, starker Staat, gelebter Zusammenhalt“ 30.08.2018
[8] Eine der Kernforderungen der Linkspartei ist unter anderem, dass das Bundesland mehr Polizisten/innen bräuchte
[9] dazu zählt auch der praktizierte Rassismus, unter anderem die generelle Wohnsitzauflage für Flüchtlinge im Bundesland, die Änderung des Schulgesetz 2018 (§ 41, 4a – die Schulbehörden von Städten und Landkreisen können Kinder mit Migrationshintergrund künftig in Grundschulen auch außerhalb ihres Viertels verteilen), oder die mit großen personellen und medialen Aufwand betriebenen Kontrollen an den Hauptbahnhöfen in Magdeburg und Halle (Saale), mit denen überwiegend „Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht“ festgestellt werden konnten
[10] Karl Marx Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung / 1843-44