Im April findet der Prozess gegen die sogenannten Ulm 5 statt. Ihre Verteidigung fordert weiterhin ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft. Trotz dieser Forderung bestehen die verschärften Haftbedingungen unverändert fort. Dazu zählen die strikte Kontrolle von Telefonaten, Besuchen und Briefen, der Einschluss in der Zelle bis zu 23 Stunden täglich sowie ein stark eingeschränkter Zugang zu Büchern und Gemeinschaftsveranstaltungen. Die Vollstreckung der Untersuchungshaft war nach Einschätzung der Verteidigung von Beginn an unverhältnismäßig. Die den Beschuldigten vorgeworfene Tat sei offenkundig auf ein legitimes Ziel gerichtet gewesen, nämlich das Töten von Zivilist:innen in Gaza zu beenden. Den Ermittlungsbehörden gehe es offensichtlich vor allem darum, an den Mandant:innen, die sich gegen Besatzung und Genozid engagieren, ein Exempel zu statuieren. Die Hauptverhandlung soll erst Ende April 2026 beginnen und mindestens bis Ende Juli andauern, obwohl das Landgericht gesetzlich verpflichtet wäre, spätestens Anfang März 2026 mit der Verhandlung zu beginnen.
Ulm5-Gefangene
