Christoph von Hören, der bei unserer Zeitschrift tätig war, ist tot

Christoph von Hören
Christoph von Hören

Redaktion

Mit gerade mal 61 Jahren ist Christoph gestorben. Er kam aus dem anti-imperialistischen Widerstand. Mit zwei weiteren Genoss:innen, darunter auch die am 24. April 2024 verstorbene Ute Hldaki, hatte er ein Verfahren laut Anklage nach § 129a wegen der Durchführung einer Veranstaltung am 18.10.85 (18.10. ist die Stammheimer Todesnacht) in Detmold. Es gab unter anderem Beiträge zur Situation und Analyse des revolutionären Widerstandes, zur Forderung nach Zusammenlegung der politischen Gefangenen und der Freilassung des haftunfähigen Günter Sonnenberg aus der RAF. Auch die Mobilisierung zum antiimperialistischen/antikapitalistischen Kongress Ende Januar 1986 in Frankfurt, war Teil der Veranstaltung.
In dem darauf folgenden § 129a Prozess wurde der dritte Aktivist, Christoph, in Abwesenheit der beiden anderen Genoss:innen zu 18 Monaten verknastet. Ute und der andere Genosse wurden per Haftbefehl gesucht und am 7.12.89 in Norddeutschland verhaftet. (Siehe GI 453)
Zum Kontext der damaligen Kriminalisierung: 1985 und 1986 gab es diverse militante Angriffe von der RAF und der französischen Action Directe gegen staatliche und wirtschaftliche Funktionäre in der BRD und Frankreich. Ebenfalls in diesem Rahmen, zur Organisierung der revolutionären Front in Westeuropa, führten „kämpfende Einheiten“ des revolutionären Widerstands in der BRD 1985/86 zahlreiche militante Angriffe durch, u. a. gegen die militärische Infrastruktur der NATO, gegen Rüstungsbetriebe und das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Ungefähr 20 Genoss:innen aus dem anti-imperialistischen Widerstand wurden in den 80er Jahren verhaftet, weil sie mit der Guerilla im Frontkontext mit unterschiedlichsten politischen Mitteln kämpften: einige machten Veranstaltungen, andere Demonstrationen, Besetzungen, Besuche bei Gefangenen aus der RAF, trafen sich u. a. mit Illegalen. Der Staatsschutz konstruierte eine „legale RAF“, um diese Genoss:innen zu Höchststrafen bis zu zehn Jahren zu verurteilen und die Isolationshaft gegen sie zu verhängen.
Christoph führte einen politischen Prozess und verteidigte die inkriminierte Veranstaltung und wurde zu 18 Monaten Knast ohne Bewährung verurteilt.
Am 30. Oktober 1988 sollte Christoph die Haft antreten. Dagegen protestierten über 1.000 Menschen in Bielefeld, die daraufhin von den Bullen eingekesselt wurden. Es dauerte mehrere Stunden, bis die Demonstrant:innen festgenommen und kontrolliert wurden. Darunter war auch Christoph, der anschließend in den Knast Bielefeld-Brackwede verfrachtet wurde.
Er beteiligte sich an dem kollektiven Hungerstreik 1989 von den Gefangenen aus RAF und Widerstand, die die Aufhebung ihrer Isolation und Zusammenlegung und schlussendlich ihre Freiheit forderten.
Im Knast erkrankte er an einer schweren Lungenkrankheit und einer unheilbaren rheumatischen Entzündung von Rücken und Becken, so dass er im März 1989 in das Knastkrankenhaus Fröndenberg verlegt werden musste. Nach öffentlichem Druck kam Christoph am 19.9.89 endlich frei. Danach arbeitete er zirka vier Jahre bei unserer Zeitschrift mit.