§129 gegen Nürnberger Antifaschist:innen

Am 11. Oktober hat die Polizei die Wohnungen von sechs jungen Menschen in Nürnberg durchsucht. Der Vorwurf: Durch das Sprühen von antifaschistischen Graffiti im Großraum Nürnberg sei die Antifa „verherrlicht“ worden. Auf Grundlage dieses Vorwurfs konstruiert die Generalstaatsanwaltschaft München eine kriminellen Vereinigung nach §129.
Seit dem Jahr 2000 wurden in Bayern 22 Menschen und im gleichen Zeitraum bundesweit über 170 Menschen durch Faschist:innen ermordet. In keiner Stadt gab es so viele NSU-Todesopfer wie in Nürnberg.

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