Liebe Leserinnen und Leser,
Unsere aktuelle Ausgabe beinhaltet zwei Schwerpunktthemen. Den Ersten haben wir dem Thema „Gefangenschaft in Brasilien“ gewidmet. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den brasilianischen Genoss*innen für den Artikel „Aufzeichnungen über Gefangenschaft in Brasilien“ sowie für die Cover-Illustration.
Der zweite Schwerpunkt beinhaltet Texte, die wir als Debattenbeiträge betrachten und das Thema „offensive Antirepressionsarbeit“ behandeln. Wir verweisen gleichzeitig auf die kürzlich erschienene Broschüre „Outlaw“, welche wir in unserer letzten Ausgabe vorgestellt hatten und hinsichtlich der Diskussion eine nützliche, inhaltliche Ergänzung darstellen.
Wir wollen darüber informieren, dass in der Nacht auf den 8. Juli 2019 in Hamburg drei Menschen festgenommen wurden und es anschließend mehrere Hausdurchsuchungen gab. Nach der Haftprüfung befinden sich nun zwei in U-Haft. Die dritte Person kam gegen Auflagen raus. Ihnen wird laut Presse die Vorbereitung einer Brandstiftung im Zusammenhang mit dem Jahrestag der Krawalle gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg vorgeworfen. Wenn Ihr ihnen schreiben wollte, dann schaut auf die Gefangenenadressen auf der vorletzten Seite unter „Die Drei von der Parkbank“.
Ende Juni verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg Erdal Gökoğlu zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Er wurde nach dem Paragrafen 129b wegen Mitgliedschaft in der linken türkischen Organisation DHKP-C verurteilt. Mit seiner Entscheidung ging der Staatschutzsenat vom Richter Seykurth über den Antrag über die Staatsanwaltschaft sogar hinaus, die eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Erdal wurden eigentlich nur öffentliche Tätigkeiten, darunter die Organisierung von Konzerten von Grup Yorum, als Unterstützung einer »terroristischen Vereinigung« ausgelegt.
In diesem Sinne:
Weg mit den §§129!
Eure Redaktion