Thomas Meyer-Falk
Am 12.3.2019 eröffnete mir der zuständige Jurist der Justizvollzugsanstalt Freiburg, Dr. K. mündlich, dass meinem Antrag von Januar 2019 auf Zulassung von Marco Camenisch als Besucher nicht stattgegeben werde.
Die Gründe
Zur Begründung verwies der „Staatsanwalt“ (so seine offizielle Amtsbezeichnung) darauf dass Besuche meine Resozialisierung gefährden, sowie die Sicherheit der Anstalt tangieren. Über Wikipedia habe man recherchiert, dass Marco Camenisch ein Ökoterrorist sei, der auch schon Gewalt gegen Gefängnisbeamte ausgeübt habe und ausgebrochen Sei. Zudem sei zu befürchten, dass er mir sicherheitsrelevante Informationen über eine Schleusenanlage der Justizvollzugsanstalt Freiburg übermitteln könne, was hilfreich für einen eventuellen Ausbruch sein könne. Hintergrund hierfür ist, dass ich bei SIEMENS im Rahmen einer Recherche nach Details zu einem Auftrag hier in der Haftanstalt fragte. Denn Siemens baut hier auf den vier SV-Stationen ein Schleusensystem ein durch das die Verwahrten künftig (eines Tages) selbstständig in den Knasthof gelangen können sollen, also ohne, dass Beamte sie in den Hof schließen müssen. Meine Anfrage hat Siemens der Justizvollzugsanstalt zugeleitet und stuft einige Fragen als sicherheitstechnisch als sehr bedenklich ein.
Die weiteren Schritte
Das Besuchsverbot ist nun Gegenstand eines Verfahrens beim Landgericht Freiburg. Was meine Anfrage bei Siemens mit Marco Camenisch zu tun haben soll, das ist mir nicht erklärlich. Jedenfalls scheint sich die bundesdeutsche Justiz als verlängerter Arm der Schweizer Justiz zu begreifen. Marco soll auch hier gebrandmarkt werden, dafür spricht auch die Wortwahl des Dr. K. wenn er Marco Camenisch als „Ökoterroristen“ bezeichnet.
Über den Fortgang des Verfahrens werde ich berichten.