Update im Prozess gegen Musa Aşoğlu

Der 4. und 5. Verhandlungstag im Prozess gegen Musa Aşoğlu

Musa Aşoğlu Freiheitskomitee

An den Verhandlungstagen am 14.- und 15. Februar wurde der ehemalige BKA-Mitarbeiter P. Kröschel angehört. Er ist vergangenes Jahr in den Ruhestand getreten und war seit 2005 Verantwortlicher der DHKP-C-Abteilung. Kröschel übermittelte dem Staatsschutzsenat alle Informationen, die das BKA über die Organisation DHKP-C besitzt. Hierzu gehörten Informationen wie die Geschichte der revolutionären Organisation seit ihrer Gründung, ihre Aktionen, ihre Struktur sowie organisatorische Informationen.
Dagegen machte die Verteidigerin Heinecke einen Einspruch und erklärte: „Tragen Sie es uns nicht wie ein Märchen vor. Geben Sie uns die Quellen dieser Informationen an und legen Sie Beweise vor, wenn Sie welche haben. Ansonsten sind Ihre Ausführungen inhaltslose Angaben.“ Der Staatsschutzsenat wandte sich dem Zeugen zu und bat ihn weiterzureden, da er die Fragen der Verteidigung später beantworten könne. Es wurde deutlich, dass der 4. und 5. Prozesstag im Streit verlaufen würde.
Der ehemalige BKA-Mitarbeiter führte seine Ausführungen wie ein „Experte“ fort. Wenn er mal durcheinander kam oder die Daten nicht mehr wusste, gab der Staatsschutzsenat sofort Hinweise und half ihm weiter. Daraufhin ermahnte die Verteidigerin die Gerichtsvorsitzende: „Sie führen uns einen Chef der DHKP-C-Abteilung vor und gleichzeitig manipulieren Sie ihn, indem Sie ihm Hinweise geben. Wenn Sie es besser wissen, warum lassen Sie uns dann diese Märchen hören?“
Anschließend stellte zunächst der Staatsschutzsenat seine Fragen an den Zeugen. Danach befragte der Staatsanwalt den Zeugen, wobei er mit den Fragen herauszustellen versuchte, wie gefährlich und „terroristisch“ die DHKP-C sei.
Am Ende des ersten Verhandlungstages reichte die Verteidigung einen schriftlichen, aus vier Punkten bestehenden Antrag ein, in dem sie die Anhörung des Zeugen Alaattin Ateş forderte. Sie wiesen darauf hin, dass sämtliche Anschuldigungen gegen ihren Mandanten Musa Aşoğlu durch Alaattin Ateş zustande gekommen seien, dass Alaattin Ateş seit Jahren für das BKA arbeite, dass Alaattin Ateş mit Wissen des BKA an bewaffnetem Raub und Körperverletzung beteiligt gewesen sei und sich das BKA trotz ihrer Kenntnis davon in Schweigen hülle, mit Alaattin Ateş weiterarbeite und das BKA dadurch selbst Straftaten begehe. Die Verteidigung erklärte: „Wenn Alaattin Ateş nicht als Zeuge vorgeladen wird, dann muss das Verfahren eingestellt und unser Mandant freigelassen werden.“
In Anbetracht des Antrags fragte der Staatsanwalt: „Wie oft wollen Sie es noch probieren? Dasselbe haben Sie im Stuttgarter Prozess und davor bei den Prozessen in Berlin und Düsseldorf probiert. Wie oft wollen sie dieselbe Suppe noch aufkochen.“
Daraufhin wies ihn die Verteidigerin Heinecke zurecht und Musa Aşoğlu ergriff das Wort und ermahnte den Staatsanwalt, seriös zu bleiben: „Weder Sie waren bei diesen von ihnen genannten Prozessen als Staatsanwalt tätig, noch war es dasselbe Gericht, noch war ich zuvor vor irgendeinem Gericht in Deutschland angeklagt. Achten Sie auf ihre Wortwahl.“
Am folgenden Tag am 15. Februar fand der 5. Verhandlungstag statt. Wieder war der ehemalige BKA-Mitarbeiter P. Kröschel als Zeuge vorgeladen und musste die Fragen der Verteidigung beantworten.
In seinen Ausführungen hatte Kröschel gesagt, dass alle Aktionen von der DHKP-C ausgingen, dass Musa Aşoğlu der Europa-Verantwortliche der DHKP-C sei und das Zentralkomitee der DHKP-C ihn mit der Aufgabe betraut habe, Gelder zu sammeln, Kader heranzuziehen und die gesamte Rückfront der Bewegung zu leiten.
Die Verteidigung: „Soweit wir wissen, gibt es sowohl die Organisation DHKP (Revolutionäre Volksbefreiungspartei) als auch die Organisation DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront), aber keine DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) und das BKA fantasiert sich eine solche Organisation herbei. Sie haben uns von der organisatorischen Funktionsweise, von ihrem Statut und von den Aufgaben des Europa-Verantwortlichen erzählt. Aber wem untersteht sie? Der DHKP, der DHKC oder der DHKP-C? Wer bestimmt ihre Funktionsweise, wo ist ihre Zentrale? Begnügen Sie sich nicht damit, uns zu sagen, dass das nun mal so sei. Wir wollen die Quellen von allem, was Sie sagen.“
Kröschel widerlegte seine eigenen Thesen, indem er mit seinen eigenen Interpretationen, seiner Fantasie und den falschen Informationen, die sie gesammelt hatten, mehrere Fragen der Verteidigung nicht beantworten konnte. Er brachte sich in eine erbärmliche Situation, als er sagte: „Die Leute von der DHKP-C bezeichnen sich selber so.“ Schließlich formulierte er nur noch Unsinn: „Die DHKP-C ist die Einheit der Bestandteile, die ich aufgezählt habe.“ In einem anderen Satz sagte er: „Die Front ist die Rückfront-Organisierung der Front.“ Seine Kenntnislosigkeit setzte sich fort, indem er sagte, dass die DHKC der militärische Flügel der DHKP-C in der Türkei sei.
Ca. 20 Prozessbesucher*innen konnten sich in Anbetracht dieser Komödie das Lachen nicht verkneifen.