TKP/ML-Prozess: Auch Erhan Aktürk ist frei

Aktivist*innen der Kampagne

Ende Oktober 2018 wurde der Haftbefehl gegen Erhan Aktürk außer Vollzug gesetzt. Damit ist nun der siebte der zehn angeklagten türkischen und kurdischen KommunistInnen frei, denen in München aktuell der Prozess gemacht wird. Immer noch inhaftiert sind die drei Genossen Müslüm Elma, Seyit Ali Ugur und Deniz Pektas.
Mit weiteren Entlassungen ist eventuell im Januar oder Februar 2019 zu rechnen. Nur für Müslüm Elma nicht. Für ihn wird es besonders schwierig, weil die Staatsanwaltschaft ihn als „Rädelsführer“ einstuft. Der Hintergrund zur Erinnerung: Die zehn angeklagten Linken stehen in München wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) seit fast drei Jahren vor Gericht. Damit handelt es sich um das größte „Kommunistenverfahren“ seit Jahrzehnten. Die Bundesanwaltschaft behauptet nach dem Gummiparagrafen §129b, sie gehörten einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ an. Und das, obwohl sie in Deutschland keinerlei strafbare Handlungen begangen haben. Sie organisierten lediglich Veranstaltungen oder sammelten Spenden – und das in legalen Vereinen. Wichtig ist auch zu wissen, dass die TKP/ML in Deutschland gar nicht verboten ist und auf keiner „Terrorliste“ steht. Somit wird klar, dass es sich hier um einen höchst politischen Prozess handelt. Einerseits erfüllen die deutschen Behörden damit die Wünsche von Erdogan und unterstützen seine diktatorische, knallharte Verfolgung jeglicher Opposition, handeln also ein Stück weit in seinem Auftrag. Und dies, obwohl Medien berichten, dass der türkische Geheimdienst MIT Erdogan-Gegner aus dem Ausland in die Türkei verschleppt, um sie dort in Geheimgefängnissen zu foltern. Andererseits aber hat die BRD auch eigene Interessen: Sie will Linke kriminalisieren, um die Bewegung zu schwächen und beginnt wie so oft mit einer migrantisch geprägten Organisation. Das Verfahren soll einen Präzedenzfall schaffen. Die Anwälte haben von Anfang an einen sehr hohen Verurteilungswillen festgestellt, seit das Ganze im April 2015 mit europaweiten Razzien und Verhaftungen begann. Sie rechnen mit hohen Haftstrafen für die zehn Angeklagten. Derzeit ist der Prozess bis zum Mai 2019 terminiert. Aber er könnte sich auch noch länger hinziehen. In letzter Zeit gab es etliche Info-Veranstaltungen, auch unter Mitwirkung der Angeklagten, die sich auf freiem Fuß befinden. Dabei betonten sie die große Bedeutung der internationalen Solidarität und der Post, die in den Knast geschickt wird, um den Gefangenen Mut zu machen. Für den „Tag x“, wenn die Anwälte mit ihren Plädoyers beginnen, sind Planungen angelaufen, um über diese skandalöse Repression zu informieren und wenn möglich Einfluss zu nehmen. In München soll es auch eine Demonstration vor dem Gericht geben, wenn das Urteil verkündet wird. Die Forderungen lauten weiterhin:

Sofortige Freilassung der verbliebenen
drei Gefangenen und Einstellung des Verfahrens!
Schluss mit der Geheimdienst-Kooperation mit der Türkei!
Weg mit dem Paragrafen 129a/b!!!