Jahresabschlussbericht Forensik Bremen-Ost

Anonym

Zum Jahresabschluss bescherte das Klinikum Bremen-Ost (KBO) seinen schutzbefohlenen Patienten noch einmal das ganze Repertoire zwangspsychiatrischer Repression: So wurde pünktlich zum Heiligenabend noch einmal Hr. Haydar T. (s. vorangegangene Berichte) auf Station 15 D abgesondert; da er zuvor von einem Mitinsassen die Rückgabe von Tabak verlangte u. das Personal nicht bereit war diesen Konflikt zu schlichten. Bequemer war es wohl, Hrn. T. schnell in Handschellen zu legen und am Heiligenabend im Beobachtungsraum (BEO) einzusperren (wo er sich noch immer befindet). Man muss sich die Unverhältnismäßigkeit vergegenwärtigen: draußen würde in so einem Fall noch nicht einmal die Polizei ausrücken, geschweige denn dass man dafür inhaftiert wird. Die Ärztliche Direktorin Ute Franz bekommt von alldem nichts mit, da sie bereits seit Anfang Dezember im Urlaub weilt. Die Schikanen laufen treu in ihrem u. Volker Schröders Geiste, auch in Abwesenheit der hohen Chargen.
Für den ersten Weihnachtsfeiertag gab es dann noch mehrere Urinkontrollen am frühen Morgen (6 Uhr).
Angehörige u. Freunde, die über die Feiertage ihre Familienmitglieder, Partner oder Freunde im KBO besuchen wollten, mussten sich den üblichen Schikanen des Pfortenpersonales aussetzen. Darüber hinaus wurden für die Feiertage noch besonders strenge, unverhältnismäßige Auflagen hinsichtlich Einbringung von Lebensmitteln angelegt (keine kühlpflichtige Ware etc.). Der Freitheitssonderopfergrundsatz wurde dabei abermals mit den Füßen getreten. Nahezu alle Insassen haben ihre Parallelhaftstrafen bereits weit um das mehrfache abgesessen; befinden sich demnach in einer – schuldunabhängigen – kriminalpolitischen Präventivmaßnahme. Die hiesige Administration interessiert dies aber nur insoweit, wie sie davon in finanzieller Hinsicht profitieren kann (10.500 € pro Bauernopfer im Monat). Den Vollzug richtet diese, wie obig beschrieben, danach aber nicht aus, obwohl die Umsetzung dieser durch Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte höchstrichterlich definierte Vollzugsgestaltung im Wesentlichen in der organisatorischen Umsetzung keine zusätzlichen Kosten generieren würde.
Die Weihnachtsgaben, welche jährliche durch Gemeinnützige karitativ auf den Stationen verteilt werden, erreichten dieses Jahr auch nicht jeden Patienten. Da sich auch Tabakwaren unter den Gaben befanden, liegt der Verdacht nahe, dass da so mancher Wärter wohl lange Finger bekam – widerlich.
Am Morgen des 1.1.18 erfolgte eine Massen-Urinkontrolle (UK) nahezu der halben Insassenschaft der St. 15 D. Dies ist bezeichnend. Das Personal, welches den gesamten Morgen, bis in den späten Nachmittag seinen Kater im hinteren Dienstzimmer vor TV, mitgebrachten Smartphones u. dem Dienst-PC-Internetanschluss ausdöste, war offensichtlich eine feucht-fröhliche Jahresbegehung u. anschließendes – vom Steuerzahler bezahltes – Rauschausschlafen gegönnt; den Insassen, die teilw. schon über 20 Jahren im Maßregelvollzug (MRV) befindl. sind, nicht. UK‘s machen im MRV nur bedingt Sinn, da der MRV – anders als der reguläre Strafvollzug – keine Disziplinarmaßnahmen kennt u. hiesiges PsychKG eine Unterbringung nur aufgrund Konsum/Sucht nicht zulässt. Station 15 D stellt eine reine § 63iger Station dar. Absonderungen sind generell nur im Fall akuter Gefährdung zulässig. Wenn eine Intoxikation also in Zeiträumen v. Tagen, Wochen, Monaten im Nachhinein festgestellt werden muss, stellt sich die Sinnfrage. Denn eine nachträgliche Absonderung würde somit also einer unzulässigen Disziplinierung gleichkommen. Das Jahr 2018 begann also wie das Jahr 2017 endete.
Am 3.1.18 wurde bekannt, dass im Rahmen der Jahresabrechnung die Unterschlagung v. 10.000 € aus dem Jahresumsatz des Forensikkiosk aufgefallen ist.
Im Jahre 2017 ist viel passiert: Ahmet Agir wurde durch André Mahlstedt, Britta Vogelberg u. andere getötet, Haydar T. und viele andere physisch gefoltert. Die Spirale aus Schikanen, Demütigungen, Inkompetenz u. Grausamkeit konnte auch nicht durch den eingangs geschilderten Todesfall gebrochen werden. Die zuständigen Aufsichts- u. Strafverfolgungsbehörde des Landes Bremen, namentl. Senatorische Behörde für Gesundheit u.a., Besuchskommission, Landgericht u. Staatsanwaltschaft HB, und auch die (Lokal)Medien behielten den Kopf im Sand.
Wenn Gesellschaft, Medien u. die zuständigen Aufsichtsbehörden weiter wegsehen, oder die Zustände bagatellisieren, wird sich nichts ändern. Die Abschaffung der forensischen Unterbringung wird nicht zur Folge haben, dass Kriminelle zukünftig straffrei davonkommen, sondern sie wird dafür sorgen, dass es in der BRD wieder ein einheitliches Sanktionierungssystem gibt, in dem Rechtssicherheit herrscht u. zwar sowohl für gesetzestreue Bürger, als auch für Straftäter. Bei weitem nicht alle Forensikinsassen sind Sexualstraftäter u. Mörder, sondern ein großer Teil besteht aus Personen mit Eigentums-, Sachbeschädigungs, Beleidigungs- u. Körperverletzungsdelikten. Diese Personen sitzen für Straftaten, die z.T. mit maximal 6 Monaten besetzt sind, 10, 15, 20 Jahre u. mehr ab. Jeder kann mal auf die schiefe Bahn geraten, landet man aber nicht in der JVA, sondern in der Forensik, kann das bedeuten, dass man sein Leben lang nicht mehr wieder auf die Füße kommt.