Isolation über 2 Jahre = Folter (Geiselhaft)

Ralph Hartwig – zur Zeit untergebracht in der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie in Lippstadt Eickelborn

Seit dem 15.11.2017 bin ich in Isolation. Diese dauert noch an.

Für die Absonderung in die Isolation gibt es keinen stichhaltigen Grund. Diese Entscheidung wurde aus Willkür getroffen. Schlimmer noch: da ich nicht alles hinnehme und meine Rechte kenne, wurde ich aus dem allgemeinen Maßregelvollzug herausgenommen, um mich speziell schikanieren zu können.

Was ist Isolation (Absonderung)? Auf ca. 8 qm eingesperrt, ohne Möbel in der Zelle. Mit einer Gummimatratze und zeitweise einem Fernseher, friste ich 24 Stunden am Tag ohne menschliche Kontakte mein Leben. Die Ausnahme: Pfleger, die mir durch eine kleine Klappe in der Tür Essen reinreichen und in Zeitabständen eine Zigarette.

Eine Freistunde am Tag als Spaziergang im Hof zu haben, ist mein Recht. Das bekomme ich aber nicht immer gewährt. Wenn, dann sind Pfleger dabei und ich bin mit Vollfesselung versehen, d.h. Bauchgurt und daran Handfesselung und Fußfesselung.

So bin ich seit mehr als 2 Jahren in unerträglicher Einzelhaft.

Ich werde da als Geisel der Machtdemonstration der Verantwortlichen gehalten (Geiselhaft). Für mich ist das im höchsten Maß seelische, aber auch körperliche Folter.

Dass ich mich in der Situation nicht wohl fühle, sondern im Dauerstress lebe, führt dazu, dass einzelne Schikanen der Pfleger, Ärzte oder der Klinikleitung von mir nicht hingenommen werden, sondern bei mir zu Wut führen und von mir mit verbaler und auch mit körperlicher Abwehr beantwortet werden.

Was führte zu meiner Isolation?

Am 15.11.2017 forderte eine für mich zuständige Ärztin mich zu einem Gespräch auf. Dieses Gespräch habe ich im ruhigen Ton abgebrochen, weil sie mir Unterstellungen machte, die völlig haltlos waren. Sie unterstellte mir, dass ich der externen Friseurin gegenüber ein distanzloses und sexuell anzügliches Verhalten an den Tag gelegt hätte. Das ist nicht so gewesen. Das war eine falsche Behauptung. Die Friseurin und ich hatten lediglich ein lockeres, unbedeutendes Gespräch (Smalltalk) mit einigen Komplimenten von mir, aber ohne jegliche Anzüglichkeit.

Zu den Vorwürfen der Ärztin schüttelte der dabei sitzende Pfleger auch nur den Kopf.

Das alles war sicher kein Grund mich zu isolieren! Dazu hätte rechtlich eine Gefahr bestehen müssen, die von mir ausgeht. Das war nicht der Fall. Dass ich das Gespräch abgebrochen habe, war für diese Ärztin trotzdem der Anlass, mich zur Strafe im Krisen-Isolations-Raum (KIR) abzusondern, d.h. ich war von da an in einem kleinen Zimmer mit Gummimatratze in ständiger Einzelhaft, um mich von allen Kontakten abzuschneiden.

Nachdem ich schon einige Wochen im KIR weggeschlossen war, beantragte die Klinik bei Gericht die Genehmigung zur Zwangsmedikation mit Zypadhera. Zypadhera ist ein Persönlichkeit veränderndes Medikament mit erheblichen und schwerwiegenden

Nebenwirkungen für mich z.B. Parkinson-Erscheinungen, Impotenz und auch Priapismus, Haarausfall, erhebliche Gewichtszunahme, Diabetes-Gefährdung, extreme Müdigkeit und Ohnmachtsanfälle… , die zum Tod führen können. Das alles kannte ich durch frühere Gaben des Medikaments.

Das wollten sie mir monatlich als Depotspritze intramuskulär injizieren. Da ich kein Gehör bei dem zuständigem Oberarzt Dr. Lindemann fand, legte ich gegen die gerichtliche Genehmigung der Zwangsmedikation fristgerecht über meinen Anwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah Einspruch/Beschwerde ein.

Jetzt, nach fast 2 Jahren, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass sich die Klinik von Anbeginn an nicht an die formell notwendigen Antragsvorschriften gehalten hatte und deshalb der Prozess zu meinen Gunsten abgeschlossen wurde.

Im Juli 2019 wurde ich trotz anhängigem Verfahren 2 Wochen mit
Haloperidol zwangsweise gespritzt! Durch Verkrampfung von Muskeln insbesondere im Gesichtsbereich und der Zunge hatte ich nicht auszuhaltende, höllische Schmerzen. Es gibt ein Medikament – „Akiniton“ -, dass diese Nebenwirkungen deutlich lindern kann. Das wurde mir verwehrt oder erst nach Stunden der Qual verabreicht.

In den 2 Wochen hatte ich 17 Spritzen bekommen (morgens und abends), die alle diese Nebenwirkungen hatten.

Diese Maßnahme ist eine gefährliche Körperverletzung mit Foltercharakter.

Gegen die Verantwortlichen wird zurzeit von meinem Anwalt ein Strafverfahren vorbereitet.

In der Zeit zwischen Beschwerde und Urteil wurde ich ständig bei den Visiten von der zuständigen Ärztin Frau Dr. Loodo und dem Direktor der Einrichtung, Herrn Wallenstein, genötigt, freiwillig die Medikamente (das Gift) zu nehmen. Dann würde ich auch aus der Isolation rauskommen und würde von weiteren Lockerungen profitieren.

Ich habe beide immer wieder auf das laufende Verfahren hingewiesen und darauf, dass für diese Maßnahme jegliche Indikation fehl.
Die Isolation wird grundlos aufrechterhalten, da die Klinikleitung die Medikation bei mir erpressen will. Aussage von Herrn Wallenstein: „Nur wenn Sie die Medikamente nehmen, kommen Sie hier raus“ (Geiselhaft).

Durch meine Ablehnung reagierten sie alle, die Ärzte sowie Herr Direktor Wallenstein und durch diesen aufgehetzt auch etliche Pfleger mit Repressalien, rechtswidrigen Sanktionen und Schikanen, um ihre Macht durch Willkür zu demonstrieren und mich zu provozieren, um bei mir strafbare Handlungen herauszufordern.

Pfleger, die sich für mich einsetzen wollten, wurden abgemahnt, entlassen oder versetzt und zum Stillschweigen verdammt.

Nur um einige Schikanen zu nennen, zu denen es mehr oder weniger häufig gekommen ist: Ich bekomme mittags oftmals kein warmes Essen, sondern ich bekomme es erst dann, wenn es kalt ist. Das Gleiche geschieht, wenn ich Kaffee bekomme, der ist dann meistens kalt. Mir wurde mehrfach Zitronensäure (Entkalker) ins Kaffeewasser getan. Post, auch Post vom Gericht, wird mir rechtswidrig erst nach Tagen Verweildauer in der Klinik ausgehändigt. Das ist nicht rechtens. Beispiel: Auf meine Frage: Warum?… erhielt ich die Auskunft…“lag bei der Ärztin Frau Dr. Loodo“… Ein Brief vom Gericht wurde mir erst nach Tagen ausgehändigt. Dagegen habe ich mich bei der Beschwerdestelle beschwert. Die Beschwerde war erfolgreich.

Für mich dringende dermatologische Behandlungen von externem Konzil wegen meiner sehr schmerzhaften Akne inversa wurden willkürlich abgebrochen, die verschriebenen Salben wurden mir verwehrt. Das war unterlassene Hilfeleistung.

Des Weiteren wurden dringende Zahnarzttermine vereitelt, was bei mir zu Parodontose geführt hat.

Seit dem 15.11. 2017 werden auch alle Friseurtermine unterbunden.

Mir werden Hofgänge (Freistunden), die ich immer in Vollfesselung machen muss, nicht gewährt. Ich durfte mich mehrmals über mehr als eine Woche nicht duschen. Auch eine Zahnbürste sowie Pflegemittel wurden mir über Wochen verwehrt.

Mir wurden über Monate meine persönlichen Einkaufsbestellungen, auf die ich ein Recht habe, verweigert. Vereinbarungen über Lieferungen z.B. Körperpflegemittel, die ich mit dem Lieferanten getroffen hatte, wurden ohne mein Wissen vom Pfleger gecancelt,

Meine Lüftung (Luftzufuhr) für mein Zimmer, die nur von außen reguliert werden kann, wurde abgestellt oder auf „kalt“ gestellt, was bei mir zu Atemnot und Panik-Attacken führte. Alle Fenster sind ständig geschlossen, selbst bei hohen Temperaturen, wie sie in den Sommern 2018 und 2019 herrschten.
Das Licht wurde nachts nicht ausgemacht. Das Rollo wurde nachts nicht geschlossen. Dadurch scheinen Scheinwerfer von draußen in meine Zelle. An Schlaf ist da nicht zu denken. Auch Besuche und Telefonate wurden immer wieder vereitelt. Das alles wurde als Retourkutsche als Folter gegen mich eingesetzt.

Den Mitpatienten werde ich in voller Verkettung zur Schau im Hof gestellt. Diese Machtdemonstration wird bewusst zur Einschüchterung der anderen Patienten genutzt und mir gegenüber als Demütigung eingesetzt. Es werden Informationen über mich bei diesen Patienten bekannt gegeben (Datenschutzverletzung). Das soll mich gegenüber den übrigen Patienten denunzieren. Die Mitinsassen werden gegen mich aufgehetzt. Wir sollen gespalten werden…

Das alles ist Provokation und Folter, der ich machtlos ausgeliefert bin! Da ich mich nicht wehren kann, verweigere ich der Ärztin Frau Dr. Loodo, die maßgeblich daran beteiligt ist, jedes Gespräch. Sie ist auch die, die frühere Gespräche gegen mich verwendet hat, in dem sie den Inhalt verdreht in Mitteilungen an das Gericht dargestellt hat. Man muss sich dabei vor Augen halten, dass sie für mich Verfahrensgegner ist, aber gleichzeitig die für mich zuständige behandelnde Ärztin, der ich ausgeliefert bin.

Da auf mein Flehen nicht eingegangen wird, gibt es für mich nur die Möglichkeit mit primitiven Mitteln meine Wut auszudrücken. Einige Pfleger habe ich schon angespuckt. Auf Grund dieser Vorkommnisse wird von der Klinik behauptet, ich wäre gefährlich. Das bin ich ganz und gar nicht. Das entsteht erst durch die Isolation, der Schikanen und der, für mich völlig willkürlichen, Repressalien, die mich auf die Palme bringen.

Man will mich brechen. Meinen Gesundheitszustand beeinträchtigt der Stress sehr. Oft habe ich Atemnot und auch Herzbeschwerden.

Isoliert zu sein und das 24 Stunden am Tag hinterlässt durch die Monotonie bleibende Spuren bei der Gemütsverfassung. Der Mangel an Bewegung sowie der Mangel an Frischluft, keine menschlichen Kontakte, keine alltägliche Beschäftigung, entsprechen nicht den menschlichen Bedürfnissen, die mir seit mehr als 2 Jahren verwehrt werden.

Gegen die Isolation hat mein Anwalt Dr. Davis Schneider-Addae-Mensah mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unter anderem führt er darin auch auf, dass eine Isolation, gerade auch bei einem so langen Zeitraum, nicht ohne rechtliches Gehör des Betroffenen genehmigt werden darf. Ein Gehör beim Richter, der über die von der Klinik jeweilig beantragte Isolation entscheidet, hatte ich nie!

Es ist kein Einzelfall, dass die Isolation willkürlich konstruiert wird. So werden viele Insassen, so wie ich, nach Gutdünken der Klinikleitung durch Isolation der Freiheit beraubt. Für die Unterbringung wird i.d.R. alle 2 Jahre ein Gutachten für die Beurteilung der Unterbringung, für das Gericht durchgeführt, was darstellt, ob die Unterbringung aufgehoben oder fortgesetzt werden sollte. Der 2019 beauftragte Gutachter Dr. Kilzer war früher in der LWL Klinik in Eickelborn als Arzt tätig. Alle dort beschäftigten Ärzte sind ihm wohlbekannt. Schon vor dem Beginn seines Gutachtens war er mit der für mich zuständigen Ärztin Frau Dr. Loodo (einer früheren Kollegin) essen. So wurde er von ihr schon eingenordet, dass die Klinik eine Verlängerung der Unterbringung wollte.

Schon wie er mit mir sprach, zeigte, dass er manipuliert war. Z. B. bei der Frage, wohin ich nach der Unterbringung gehen wolle, antwortete ich: „Erstmal zu meinen Eltern, zu denen ich ein gutes Verhältnis habe und von dort aus kann ich mich neu orientieren“. Er kommentierte mit höhnischer Stimme: “Ich will zu meiner Mamma!“ Da war ich entsetzt und fühlte mich verarscht.

Wie erwartet war sein Gutachten negativ. Mein Antrag auf Befangenheit wurde vom Gericht abgelehnt.

Die Fortdauer meiner Unterbringung wurde beschlossen.

Dabei wurde der vorsitzende Richter beeinflusst und kam dadurch zu falschen Annahmen, wie: Ich hätte am Verfahren nur teilnehmen können und mich so artikulieren können, weil ich unter der Wirkung von verabreichten Medikamenten stand.

Das ist völlig frei erfunden. Das entspricht nicht der Wahrheit. Ich bin seit 2017 Medikamente frei und stand bei den Anhörungen 2017/18/19 nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, entgegen der Behauptung des vorsitzenden Richters 2019 und auch vieler anderer fälschlicher Behauptungen.

So war es möglich durch den befangenen Gutachter und die Manipulationen des Richters den § 63 StGB (Strafgesetzbuch), der auch als „Gummiparagraph“ bekannt ist, so zu nutzen, dass eine weitere Unterbringung beschlossen wurde.

Mein Anwalt Dr. Lüdeke ist dabei, gegen den Beschluss rechtlich vorzugehen. Von der Klinik wird auf Zeit gespielt, um alle Gerichtsverfahren für sich zu gewinnen, um so auf lange Zeit meine Unterbringung sicherzustellen. Das wollen sie als ihren Triumph. Der finanzielle Vorteil der Klinik ist enorm.

Die Klinik hatte beim Träger, der LWL Rechtsabteilung, beantragt, dass ich in ein “Rotationsverfahren“ kam. Ich befinde mich seit Monaten in einem Verfahren, bei dem ich alle 2 Monate auf eine andere Station in ein dort vorhandenes Isolationszimmer verlegt werde.

Damit soll die zuständige Station entlastet werden.

Dieses Verfahren ist lt. meines Verteidigers rechtswidrig, da keine Verantwortung von einer Station für mich übernommen würde und eine verantwortliche Betreuung, auf die ich Anspruch habe, nicht greift. Dazu kommt, dass mit mir eine therapeutische Bindung nicht aufgenommen werden kann.

Es gibt für mich keine Zuständigkeiten von Personen, an die ich mich wenden kann, bis auf Frau Dr. Loodo, mit der ich aber aus verständlichen Gründen (hatte ich erläutert) eine Kommunikation ablehne.

Eickelborn den 16.02.2020

Ralph Hartwig