Geheimdienstdiffamierungen dienen zur Kriminalisierung von migrantischen Strukturen

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg

Vorweg
Immer wieder wird offensichtlich, dass die Geheimdienste der NATO-Staaten gut zusammenarbeiten, da sie das gemeinsame Interesse haben, den revolutionären Widerstand weltweit zu zerschlagen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Verfassungsschutz (VS) die Situation der Kämpfenden im Ausnahmezustand OHAL in der Türkei verharmlost und rechtfertigt.
„Die DHKP-C hat ihre terroristischen Aktivitäten (…) 2017 zwar fortgesetzt, jedoch ging das Ausmaß im Vergleich zum Vorjahr erneut zurück. Die seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 weiterhin verschärfte Sicherheitslage in der Türkei und die damit verbundenen umfangreichen staatlichen Maßnahmen hatten unmittelbare Auswirkungen auf die DHKP-C, etwa durch die Festnahme von Organisationsmitgliedern.“ (Bundesverfassungsbericht 2017)
Diese Sätze sind auch Ausdruck von Komplizenschaft und Kumpanei mit dem NATO-Partner Türkei. Auch gibt es ein strategischen Eigeninteresse der BRD, was auch hier deutlich wird, durch die Verfolgung von linken migrantischen Strukturen.

BRD
Erdal Gökoğlu stellte vor dem OLG Hamburg am 26.8.18 treffend fest, dass die Staatsschutzsenate die Angaben der Bullen und auch der Geheimdienste – in diesem Fall waren es das BKA und VS – eins zu eins übernehmen. Auch auf ausländische Vereinigungen, wie den MIT aus der Türkei oder den CIA, berufen sich die Gerichte.
Wir wollen uns jetzt aber auf deutsche Agenturen konzentrieren. Der VS des Bundes setzt sich in seinem Bericht 2017 sehr ausführlich mit der „DHKP-C“ auseinander:
In der BRD ist sie seit 1998 verboten, sogar ein Jahr vorher in der USA und in der EU seit 2002.
Wichtig ist festzuhalten, die „DHKP-C“ gibt es so nicht, denn es ist ein Konstrukt des VS, wie es Musa Aşoğlu im Prozess treffend dargelegt hat.
In seiner Erklärung beschuldigte Musa den Staatsschutzsenat mit diesem Konstrukt zu arbeiten. »Es gibt keine Organisation mit der Bezeichnung DHKP-C«, sagte er. Zwar existierten die DHKP (Revolutionäre Volksbefreiungspartei) und die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront, der militärische Arm). Wenn die Anklage aber von einer festen Organisation mit dem Namen DHKP-C mit einer »strengen Hierarchie und zentralistischem Aufbau« ausgehe, sei das falsch. (junge Welt vom 13.4.2018)
Weiter werden folglich vom VS verschiedene Organisationen der „ DHKP-C“ zugeordnet.

Grup Yorum
„Nach wie vor stellen Auftritte der Musikgruppe „Grup Yorum“ einen integralen Bestandteil der Propagandaaktivitäten der DHKP-C dar.“
Erdal und Musa wird folglich auch vorgeworfen, Konzerte für Grup Yorum oganisiert zu haben.
Von dem OLG Stuttgart sind 2015 die Mitglieder der Anatolische Förderation Muzaffer Dogan, Özgür Aslan, Sonnur Demiray und Yusuf Tas deswegen bis zu 6 Jahren Haft verurteilt worden.
Maßgeblich vom VS wurde Druck auf die Betreiber*innen von Stadien und Hallen ausgeübt, damit dort keine Konzerte stattfinden.
Der VS drückte es triumphierend aus: „ … es der DHKP-C jedoch auch im Jahr 2017 nicht gelungen ist, eine Halle oder ein Stadion für einen Auftritt im größeren Rahmen anzumieten.“
Trotz dieser Kriminalisierung gibt es weiter Konzerte mit Grup Yorum!

Yürüyüş (Marsch)
Vom VS wird Yürüyüş als „Parteiorgan der DHKP-C“ bezeichnet. „In der Türkei ist die (…) »Yürüyüş« nicht verboten. In Deutschland schon. Also kann ich sie nicht erhalten. Diese Form der Isolation, also die Isolation von den Geschehnissen in der Türkei ist schwer.“ (Musa)
Auch wenn sie nicht in die Knäste kommt, wird sie hier vertrieben und somit wöchentlich gelesen.

Antolische Förderation (AF)
„Als Tarnorganisation der DHKP-C entfaltet die „AF“ in Deutschland propagandistische Aktivitäten im Sinne der DHKP-C. In diesem Zusammenhang veranstaltet sie Demonstrationen. Schwerpunkte der Kampagnenarbeit sind die Themen „Antirassismus“ und „Gefangenenbetreuung.“
Täglich gibt es rassistische Übergriffe gegen Flüchtlinge und Migranten, der Kampf dagegen ist „kriminell“ und Übergriffe werden somit geduldet.
Viele Gefangene, die wegen „§129b“ inhaftiert sind, sind 24 Stunden isoliert wie Erdal und Musa. Der Kampf gegen diese Folter soll dadurch behindert werden, um so die Knäste dichter zu machen.
Weiterhin wurde auf die Verurteilung der ehemaligen Vorsitzenden Latife Adigüzel von 39 Monaten verwiesen, die sich inzwischen im Knast befindet.
Im aktuellen Bericht taucht auch der Name des neuen Vorsitzenden auf. Somit soll die AF eingeschüchert und kriminalisiert werden.

Dev Genç
Auch Dev Genç (Revolutionäre Jugend) wird vom VS als „DHKP-C-Jugendorganistion“ bezeichnet. In Europa gibt es die Avrupa Dev Genç, trotzdem fällt sie unter das Parteienverbot.
Sieben Mitglieder befinden sich in Griechenland und der Türkei im Knast. In der BRD werden mehrere Mitglieder und Familien von Faschos und dem VS bedroht und eingeschüchert. (GI 415)

Einschätzung
Die DHKP-C ist eine marxistische Organisation, die in der Türkei für Sozialismus und eine Gesellschaft ohne Unterdrückung und Ausbeutung kämpft. Geahndet wurden von den Repressionsorganen u.a. Vereinstätigkeiten, wie Veranstaltungen zu Gefangenen und Veranstaltung von Konzerten.
Seit kurzem haben Grup Yorum in Deutschland Auftrittsverbote. In den Verfahren werden all diese politischen Tätigkeiten einer politisch-militärischen Organisation wie der DHKP-C zugeordnet. Alle Aktivitäten einem bewaffneten Zusammenhang zuzuordnen, ist nichts Neues in der Widerstandsbekämpfung.
In der BRD wurde z.B. in den achtziger Jahren das Engagement für die isolierten Gefangenen aus der RAF als „RAF-Tätigkeit“ durch den § 129a verfolgt. Viele, die die Weggesperrten aus der Guerilla kontaktierten oder Öffentlichkeit zu ihnen herstellten, kamen dafür jahrelang in den Knast.
Es ist daher heute wichtig, dass wir alle gemeinsam diesen Angriffen der Klassenjustiz begegnen. Denn diese Attacken betreffen alle, die für eine andere Welt kämpfen!