Sieben Monate nach der Tötung Ahmet Agir‘s in der Forensik Bremen-Ost – alles beim alten geblieben, Frau Franz?

Psychiatrie kritische Gruppe HB (stattpsychaitrie@riseup.net)

Am 3.8.2017, um 21:30 Uhr, wurde der, bereits seit einigen Wochen zwecks Kokain“entzuges“, in der Beobachtungszelle (“BEO“) der St. 15 D weggesperrte, fälschlicherweise durch Benzodiazepine “substituierte“, körperlich geschwächte und labile Patient Hr. Haydar T., durch den Wärter Bokelmann, unter anderem mit den gebrüllten Worten „Wichser, Arschloch“ beleidigt, gedemütigt und zudem auch mit körperlicher Gewalt bedroht – die ebenfalls anwesende Wärterin Petra Wiggers schwieg und unternahm nichts, um ihren Kollegen Bokelmann von seinem offenkundig rechtswidrigen Verhalten abzubringen (unterlassene Hilfeleistung i.V.m. Misshandlung Schutzbefohlener). Weitergehend beschmiß Bokelmann Hrn. T. mit dessen eigenen Lebensmitteln (Beleidigung, Misshandlung Schutzbefohlener, Unterschlagung und Sachbeschädigung). Der Wärter richtete sodann gegen den Patienten, welcher einen Arm aus der geöffneten Versorgungsluke der Zelle gestreckt und sich dabei auf Gesichtshöhe mit besagter Luke befand – da ja ursprünglich nur seine Lebensmittel entgegen nehmen wollte, dann aber die Würfe abzufangen versuchte -, mehrere Schläge u. Tritte – welche allesamt, insbesondere durch die Position des Hrn. T., dazu geeignet waren, den Arm des Patienten durch die Tritte zu brechen sowie schwere Gesichtsverletzungen zu verursachen. Es ist zudem bezeichnend, dass dieser “Pfleger“, obwohl bereits im Rahmen des Zugriffes, welcher den Insassen erst in d. Zelle gebracht hatte, überhaupt dort eingesetzt u. in Kontakt mit dem Insassen kommen konnte, zumal eben auch andere Wärter zur Verfügung standen.
Es gibt für diesen Vorfall diverse Zeugen. Durch diese wurden dann auch mehrere Strafanzeigen gegen Bokelmann sowie hiesige Anstaltsadministration (Ute Franz, Völker Schröder) bei hiesiger Staatsanwaltschaft anhängig gemacht, da es sich bei bei dem Opfer, Hm. T., – aufgrund mentaler und Sprachschwierigkeiten – um eine Person handelte, welche nicht fähig war eigenständig auf ihre Lage aufmerksam zu machen und sich Hilfe zu organisieren. Auch diese Anzeigen blieben seitens der Staatsanwaltschaft Bremen gänzlich unbeschieden; es erfolgten noch nicht einmal Eingangsbestätigungen u. Aktenzeichenmitteilungen. Bokelmann und Petra Wiggers arbeiten weiter in hiesiger Forensik, genauso wie die Hauptveranwortlichen für Ahmets Tod (Andre Mahlstedt – Leiter der Station 15 D, Britta Vogelberg, Thomas Holtz u.a.).
Bereits im Juli diesen Jahres verletzte sich Hr. T., auch dafür gibt es mehrere Zeugen, der aufgrund entzugsbedingt akuter Eigengefährdung bereits zu diesem Zeitpunkt im “BEO“ der St. 15 D befindliche sehr labile Patient, mit einem ebenda zerbrochenen Glasspiegel, durch selbst zugefügte Schnittwunden. Aufgrund dessen musste – mit Verzögerung – die hiesige Bullerei alarmiert werden, mit dem Ziel, den Patienten ans Bett zu fesseln. Bei besagter Zelle handelt es sich um eine spezielle Absonderungszelle; welche konzeptionell für die Sicherung akut fremd- und/oder eigengefährdete psychisch Kranke vorgesehen ist. Wie bereits erwähnt, ist besagte Zelle zum damaligen Zeitpunkt erst wenige Wochen zuvor saniert und seitens der hiesigen Anstaltsadministration (Ute Franz – Ärztl. Direktorin, Volker Schröder, Rolf Spiegel – “Pflege“dienstleitung), der Stationsleitung (Andre Mahlstedt) und des Leiters des Sicherheitsdienstes, Thomas Holtz, als “tauglich“ abgenommen worden. Es erscheint völlig unverständlich, dass in einer solchen Zelle ein Glasspiegel verbaut und bestehen gelassen werden konnte (laut Personal: „Ist ja all die Jahre gut gegangen“ (!)). Wer bereits selbst das zweifelhafte Vergnügen hatte, bundesrepublikanische JVA‘en, PG‘s, JVK‘s und/oder Forensiken frequentiert zu haben – und dabei dann und wann auch die eine oder andere dortige Absonderungszelle kennenlernen “durfte“ – wird wissen, dass normalerweise in derartigen Zellen keine Glasspiegel verbaut sind. Die hiesigen Verantwortlichen haben durch die Abnahme dieser baulichen Gegebenheiten grob fahrlässig gehandelt (§§ 31 i.V.m 13 Abs. 5 PsychKG-Bremen). Die ärztliche/“pflegerische“ Leitung trifft in Anbetracht dessen zudem noch die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Tatsache – trotz Wissen um die minderwertige Bausubstanz Hm. T. nicht vorher schon, zu dessen eigenem Schutze, in eine andere “BEO“-Zelle verlegt oder anders gesichert zu haben.
Hr. T. wurde im Laufe seiner Absonderung im Sommer 2017 mehrfach Opfer entwürdigender Situationen u. Übergriffe. Im Zeitraum seiner Bettfesslung wurde bspw. nachts mehrfach die, gesetzlich verpflichtende, 24 Std. Sitzwache nicht eingehalten, da es das „empathische und multiprofessionelle“ “Pflegepersonal vorzog, in der, bezahlten, Dienstzeit, lieber TV zu sehen o. niveauloses Bildungsopfer-Gequatsche mit ihren ebenso niveaulosen Kollegen auszutauschen. In einer solchen Situation, am 14.8.17, kam es, dass sich Hr. T. einkotete, da er – ans Bett gefesselt – keine andere Wahl hatte – das war so gegen ca. 2 Uhr morgens. Hr. T. musste über eine Stunde schreien, bis – durch den Lärm aufgeweckt – Mitgefangene das Personal via Ruf-anlage alarmierten. Diese solidarischen Mitgefangenen vernahmen dann auch, dass das Personal zwar an die “BEO“- Tür ging. Hrn. T. allerdings dahingehend beschieden , jetzt nichts unternehmen zu wollen. Der Patient wurde erst Stunden später, durch eine andere Schicht, zwischen 7:30 Uhr/8:00 Uhr, gereinigt. Somit hat sich hiesiges “Pflegepersonal“, als auch die Administration, auch in dieser Situation strafbar gemacht; denn gem. § 2 PsychKG-Bremen besteht eine Fürsorgepflicht. Nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 1, 289; 16, 58 [63] u. 35, 77; OLG Karlsruhe NJW 2003, 1263 [1264]) handelt es sich auch bei physischen Akten um Beleidigungstatbestände. Dies muss im vorliegenden Fall gleichsam auch als Misshandlung Schutzbefohlener gewertet werden, zumal – aus offenkundigen Gründen – ein stundenlanges zwangsweises Liegen in Urin u. Exkrementen nicht anders bewertet werden kann. Zudem kann derartiges auch zu Körperschäden – Abszesse (durch Wundliegen) – führen. Am 24.7.17 wurde der, durch schlechte Behandlung und intransparente Vorgänge, erheblich verunsicherte Hr. T., auf seine Nachfrage hinsichtlich für ihn (vermutlich sprachlich bedingt) verwirrender Aussagen des Personales, vertreten durch Hrn. Malnati, mit der vertrauensbildenden und empathischen Bescheidung: „Wir verarschen uns hier gegenseitig, Hr. T.!“ abgefertigt und die Essensluke zugeballert. Am 25.7.17 brach die Ärztliche Direktorin, Ute Franz, ein Gespräch mit Hrn. T. an der Essensluke – „professionell“ – mit dem therapeutisch­humanistischen Befehl ,raus!“ ab. All dies wurde durch solidarische Mitgefangene beobachtet, dokumentiert u. den zuständigen Stellen zur Kenntnis gebracht.

Zusammenfassung Fall Haydar T.

  • Über 2 Monate abgesondert gewesen
  • Baulich unzureichende Absonderungszelle, Inkompetente Substitution (falsche Medikation, falsche Station; müsste eigentlich auf Suchtstation untergebracht werden; s. Anlage)
  • Weder TV noch Radio auf Zelle
  • Keine türkischsprachige Literatur u. Presse-erzeugnisse, obwohl ersichtl. Sprachschwierigkeiten
  • Teilweiser Entzug von Privatkleidung (wurde mehrfach gezwungen Anstalts-Pyjama anzuziehen, hiesige Pyjamahosen sind im Schritt offen)
  • Mehrfach Bettfesselungen erfolgt (keine Privatsphäre, da weder Vorraum, noch Sichtschutz, Personal sitzt einfach vor oder in der Tür)
  • Zwei Monate lang keine Freistunde erhalten (völlig rechtswidrig)
  • Unterlassene Pflege- u. Hilfemaßnahmen (Gemäß Rechtslage (PsychKG-Bremen, StVollzG- Bund u. -HB) muss, mindestens, einmal täglich ein Arzt abgesonderte Patienten visitieren, gesetzl Verpflichtung zur 24 Std. Sitzwache)
  • Wiederholte physische u. psychische Misshandlungen durch Personal u. Unterschlagungen (teilweise offenkundige, rechtswidrige Willkürmaßnahmen z.T. i.S. strafrechtlich relevanter Delikte)
  • Keine Ermöglichung von muslimischer Seelsorge
  • Erschwerte Kontaktgestaltung zu Anwalt, Besuchskommission u. Familie (während der Telefonate keinerlei Privatsphäre, da Versorgungsluke stets geöffnet gehalten wurde, teilw. auch dazu genötigt bei eingeschaltetem Telefonlautsprechermodus mit Anwalt u. Familie zu telefonieren)

Eine weitere inhaltl. Darstellung der div. Vorfälle würde den Rahmen sprengen; daher obige Auflistung. Es wird aber an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nahezu jeder Tag der Absonderung des Hrn. T. mit Gewalt u. Schikanen verbunden war, u. zwar mehr, als gesetzl. “zulässig“.
Besagte Vorfälle reihen sich ein in die seit Jahrzehnten existierenden erheblichen Missstände innerhalb der Forensik des Klinikum Bremen-Ost (Träger: “Gesundheit Nord“) u. des völligen und kollektiven Versagens der – direkt wie indirekt – zuständigen u. verantwortlichen Aufsichts- u. Kontrollinstanzen. Die hiesigen Missstände kulminierten im Mai diesen Jahres in der Tötung des Hrn. Ahmet Agir – ebenfalls ein Patient der St. 15 D des Klinikum Bremen-Ost (s. diesbzgl. Gl Bericht) – personelle Konsequenzen wurden nicht gezogen. Auch die Tötung Ahmet Agir‘s wurde seitens der Anstaltsadministration weitestgehend vertuscht (dies geht sogar soweit, dass, auf Anordnung von Ute Franz u. Volker Schröder hin, der kleine Gedenk“schrein“ für Hrn Agir auf dem weitläufigen Anstaltsgelände, bestehend aus Blumen u. Bilder, ca. 48 Std. nach Errichtung durch Anstaltsschergen entsorgt wurde, obwohl dieser weder Wege versperrte, noch beleidigende Botschaften gg. die Anstalt enthielt) und die Aufklärung des Todesfalles seitens der zuständigen Aufsichtsbehörden, der senatorischen Behörde für Wissenschaft, Verbraucherschutz u. Gesundheit (geleitet durch Senatorin Quante-Brandt, u. ressortgebunden vertreten durch Jörg Utschakowski u. Jens Riesenberg) sowie hiesiger Justizbehörden verschleppt (bis dato haben die Angehörigen keine Gewissheit. Der Vertuschung seitens hiesiger Anstaltsadministration ist es auch geschuldet, dass es den Familienangehörigen im Mai auch nicht möglich war, sich, von dem zu diesem Zeitpunkt noch komatösen, Hrn. Agir verabschieden zu können…).

Weg mit der Zwangspsychiatrie – überall!