Die deutsche Justiz gegen einen Mann!

Eine voreingenommene deutsche Justiz und ihre Staatsanwaltschaft, die überall die Fäden zieht. Diesen Prozess müssen Sie beobachten!

Redaktion

Im Amtsgericht Bielefeld soll der türkische Rechtsanwalt A. Düzgün Yüksel verurteilt werden. (Amtsgericht – Bielefeld – Datum: 06.12.2017.-Zeit: 9:00 Uhr- 4. Etage. Saal Nr. 1055)
Hintergrund: A. Düzgün Yüksel hat im August 2016 gegen die OLG-Richter der 6. Strafkammer Stuttgart und den Staatsanwalt Klage am Bundesgerichtshof wegen Isolationsfolter eingelegt. Zweiter Punkt der Klage ist die Kooperation des Staatsanwalts mit dem FBI.
Dem Anwalt A. Düzgün Yüksel wird vorgeworfen, eine verbotene Organisation durch politische Veranstaltungen, Demonstrationen und durch Organisieren von weiteren politischen Aktivitäten, zu unterstützen.
Obwohl gerichtlich auch bestätigt wurde, dass Herr Yüksel kein Mitglied in einer verbotenen Organisation ist, wurde er 2010 dennoch nach dem Paragraphen 129-b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) zu einer hohen Strafe von 6 Jahre und 9 Monate Haft verurteilt. Dieser Prozess dient für weitere 129b-Verfahren auch als ein Präzedenzfall.
Nach seiner Entlassung vor zwei Jahren muss er sich mindestens zweimal in der Woche bei der hiesigen Polizei melden. Ein Nichterscheinen wird als Straftat geahndet. Die Staatsanwaltsschaft sollte eine strafbare Handlung nachweisen. Aber bei Yüksel ist es anders, denn er muss selber beweisen, dass er sich nicht strafbar gemacht hat.

Was wird ihm im aktuellen Gerichtsverfahren vorgeworfen?

Angeblich soll Yüksel bei einer Veranstaltung „Gegen Drogenmissbrauch und Glücksspiele“ teilgenommen und somit ein schweres Verbrechen verübt haben. Als Beweis wird eine Person mit einem Bild, das im Internet kursiert, als Herr Yüksel bezichtigt, die die Grundlage des anstehenden Prozesses bildet. Bis jetzt fand keine Gegenüberstellung von der Person auf dem Foto mit Yüksel statt.

Was bisher geschah

Der türkische Rechtsanwalt Yüksel wurde gleich nach seinem Asylantrag im Jahre 1998 unter enge Beobachtung genommen. Er wurde 2010 zu 6 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. Davon saß er mehr als 4 Jahre in Isolationshaft.
Diese Beobachtung soll bis zum Jahr 2021 weitergehen. Insgesamt 23 Jahre soll sie also dauern!
Als nicht „erwünschte Person“ wurde Yüksel 2012 ausgewiesen und fand in Griechenland Zuflucht. Aber die deutsche Justiz ließ von Yüksel nicht ab und es wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen und seine Auslieferung vorbereitet. Yüksel protestierte gegen seine Auslieferung mit einem 47-tägigen Hungerstreik. Auch das Versprechen des griechischen Justizministers, ihn nicht auszuliefern, nützte nichts, denn auf Druck der deutschen Regierung wurde er dennoch ausgegeliefert.
Während seiner Inhaftierung wollten die FBI-Agenten Yüksel verhören. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Bundesstaatsanwalt Informationen über Yüksel an das FBI schon weiter gegeben hatte. Die Bundesstaatsanwaltschaft kam sogar den FBI-Agenten entgegen, indem sie Ermittlungszuständigkeiten gegen Yüksel übergab.
Herr Yüksel wird den Verdacht nicht los, dass dieses neue Gerichtsverfahren doch mit seinem Gang zum Bundesgerichtshof zu tun haben kann. Weil seine Klage am Bundesgerichtshof schon einiges an Stoff enthält, die Bundesstaatsanwalt stört: 1. Die Isolationshaftfolter 2. Die Kooperation mit dem FBI.

Wir rufen alle Organisationen, Personen und Medien auf, diesen Prozess zu beobachten. Ihre Solidarität ist auch die Verteidigung der Unabhängigkeit der Justiz.
Es gibt bestimmt auch Staatsanwälte, die an die Gerechtigkeit und Unabhängigkeit der Justiz glauben, aber die sind durch das herrschende politische Klima und durch staatliche Organe unter Druck geraten.

Freiheit für A. Düzgün Yüksel
Solidarität mit Rechtanwalt A. Düzgün Yüksel

Informationen: aduzgunyuksel@gmail.com